Wer haftet, wenn ich auf einem Gang im Haus stürze?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 15.04.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Einbeziehung von allgemein zugänglichen Bereichen innerhalb allgemein zugänglicher Gebäude findet weder in der Absicht des Gesetzgebers noch im Gesetzeswortlaut eine Grundlage.OGH 9 Ob 71/19k, 15.04.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133138 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 Ob 71/19k, 15.04.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.
Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.