Haftet das Geschäft, wenn ich vor dem Eingang stürze?
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Sogwirkung eines – einen Bahnhof passierenden – Zuges riss eine (kurz) offen gelassene Holzabsperrung eines Aufzugs um, wodurch dahinter gelagerte Holzteile herumgewirbelt wurden, die die Klägerin am Fuß verletzten.OGH 2 Ob 163/25x, 23.10.2025
- Hier: Bejahung der Haftung eines Geschäftsinhabers für einen Unfall auf einem ihm nicht alleine, sondern gemeinsam mit anderen Geschäftsinhabern als Parkfläche zugeordneten Kundenparkplatz.OGH 6 Ob 180/14k, 27.05.2015
- Da der vorliegende Fall keine Zweifel im Zusammenhang mit Fragen aus dem Unionsrecht aufkommen lässt, erübrigt sich ein Verfahren gemäß Art 267 AEUV.OGH 1 Ob 103/14z, 22.01.2015
- Ein Verkehrssicherungspflichtiger kann sich bei Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung von (nach‑)vertraglichen Schutzpflichten nicht mit dem Hinweis auf seine fehlende rechtliche Verfügungsmöglichkeit über die betroffene Verkehrsfläche (hier: Stiegenhaus als allgemeiner Teil gemäß § 2 Abs 4 WEG 2002) befreien; seine Schutzpflichten werden auch nicht dadurch obsolet, dass andere Personen eine gesetzliche Pflicht gleichen Inhalts trifft.OGH 7 Ob 250/10f, 16.06.2011
- Dies gilt auch im Anwendungsbereich des BBG.OGH 2 Ob 139/08t, 04.09.2008
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- Bei der Haftung eines Geschäftsinhabers nach Vertragsgrundsätzen kommt es auf die Eigentumsverhältnisse am Gehsteig vor dem Geschäftslokal nicht an. Der Geschäftsinhaber kann sich demnach nicht mit dem Hinweis auf seine fehlende rechtliche Verfügungsmöglichkeit über die dem Eingangsbereich seines Geschäftslokales zuzuordnende Verkehrsfläche von seinen (hier) vorvertraglichen Schutzpflichten gegenüber potenziellen Vertragspartnern befreien. Diese Schutzpflichten werden auch nicht dadurch obsolet, dass andere Personen die gesetzliche Verpflichtung zur Räumung und Streuung dieser Fläche treffen; sie treten vielmehr neben die Halter- und Anrainerpflichten nach § 1319a ABGB beziehungsweise § 93 StVO.OGH 2 Ob 158/06h, 26.04.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 2 Ob 163/25x, 23.10.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.
Auch wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch sonst eingetreten wäre, wenn auch auf anderem Weg und in anderer Weise. Dass es so gekommen wäre, muss aber der Schädiger beweisen.