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Haftet jemand, wenn ich im Innenhof auf Glatteis stürze?

günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Fußgänger, Liegenschaftseigentümer, Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Mieter
In der Regel nicht nach den Regeln für Wege. Eine Fläche im Hof gilt im Allgemeinen nicht als Weg, für den ein Halter verantwortlich ist; nur besondere Umstände können etwas anderes ergeben. Auch die Streupflicht für Gehsteige entlang der Liegenschaft gilt für Innenhöfe nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.04.2020 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Bei einer in einem Hof liegenden Fläche ist jedenfalls im Allgemeinen davon auszugehen, dass kein Weg im Sinne der angeführten Bestimmung gegeben ist, und dass höchstens auf Grund von besonderen Umständen das Gegenteil angenommen werden darf.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Im Gesetz

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