Haftet jemand, wenn ich im Innenhof auf Glatteis stürze?
günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Fußgänger, Liegenschaftseigentümer, Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Mieter
In der Regel nicht nach den Regeln für Wege. Eine Fläche im Hof gilt im Allgemeinen nicht als Weg, für den ein Halter verantwortlich ist; nur besondere Umstände können etwas anderes ergeben. Auch die Streupflicht für Gehsteige entlang der Liegenschaft gilt für Innenhöfe nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.04.2020 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Bei einer in einem Hof liegenden Fläche ist jedenfalls im Allgemeinen davon auszugehen, dass kein Weg im Sinne der angeführten Bestimmung gegeben ist, und dass höchstens auf Grund von besonderen Umständen das Gegenteil angenommen werden darf.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Innerhalb einer Wohnanlage einer Eigentümergemeinschaft angebrachte Gehwege.OGH 2 Ob 217/08p, 29.04.2009
- Schon nach dem Wortlaut des § 93 Abs 1 StVO setzt diese Bestimmung voraus, dass die zu betreuenden Gehsteige und Gehwege dem öffentlichen Verkehr dienen, sondern auch, dass sie „entlang der Liegenschaft" gelegen sind. Ihre Anwendung auf Wege, die nicht „entlang" sondern innerhalb der Liegenschaft gelegen sind.OGH 2 Ob 217/08p, 29.04.2009
- Hier: Bis auf Widerruf gestattetem Durchgang gewidmete Hoffläche.OGH 5 Ob 117/07b, 03.07.2007
- Bei einer auf einem Privatgrund liegenden Fläche ist, wenn sich nicht aus besonderen Umständen das Gegenteil ergibt, davon auszugehen, dass kein „Weg" im Sinn der Bestimmung des § 1319a ABGB vorliegt.OGH 5 Ob 117/07b, 03.07.2007
- Innerhalb eines Grundstückes befindliche Wege sind vom Anwendungsbereich des § 1319a ABGB ausgenommen.OGH 8 Ob 93/04s, 20.10.2004
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Keine Streupflicht für Innenhöfe nach § 93 StVO.OGH 2 Ob 202/00w, 02.08.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 5 Ob 57/20y, 22.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 71/19k, 15.04.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 218/16h, 15.02.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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