Muss sich die Bauvereinigung bewilligte Erhöhungen anrechnen lassen?
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Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 21.07.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 115/20b, 21.07.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
WGG idF BGBl I 2009/25 §14 Abs2; WGG idF BGBl I 2009/25 §14d Abs4; WGG idF BGBl I 2009/25 §14d Abs6
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein Abstellplatz für ein Auto in einer Tiefgarage gilt auch dann als Garagenplatz, wenn die Tiefgarage nicht durch ein Tor oder einen Schranken verschlossen ist. Die gemeinnützige Bauvereinigung darf dafür den vorgesehenen Pauschalbetrag in voller Höhe verrechnen.
Nein, nicht mehr. Der erhöhte Hauptmietzins ist ein Teil des Hauptmietzinses und wird wie andere verrechnungspflichtige Einnahmen behandelt. Die frühere Zweck- und Verwendungswidmung für Erhaltungsarbeiten ist zur Gänze weggefallen; vereinbarter Mietzins und gesetzlicher Zuschlag bilden gemeinsam einen Mindestmietzins.