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Darf ein Markenname eine falsche Herkunft der Ware vortäuschen?

günstig für Konsument betrifft Unternehmer, Markenanmelder, Konsumenten
Eine Marke darf das Publikum nicht über die Herkunft der Waren täuschen. Die Bezeichnung American Eagle für Spirituosen einer Destillerie aus Großbritannien ist dazu geeignet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Die Marke „American Eagle“ für Spirituosen einer Destillerie aus Großbritannien ist geeignet, das Publikum über die Herkunft der Waren zu täuschen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133945 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MSchG §4 Abs1 Z8

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Fremde Marke als Bestimmungsangabe

Ja. Sie dürfen eine fremde Marke nennen, wenn das nötig ist, um den Zweck Ihrer Ware oder Leistung anzugeben, etwa bei Zubehör, Ersatzteilen oder einem Service für ein Markenprodukt. Das gilt nur, solange die Marke dadurch nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt wird und Ihr Geschäftsverhalten nicht unlauter ist.

günstig für Unternehmer Markenanmeldung ohne Benutzungsabsicht

Eine Markenanmeldung ist auch dann bösgläubig, wenn der Anmelder die Marke gar nicht selbst nutzen oder vermarkten will, sondern damit vor allem andere Unternehmen auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch nehmen möchte. Dafür spricht, wenn jemand ohne konkrete Geschäftsbeziehung zu möglichen Nutzern eine Vielzahl kennzeichnungsschwacher Marken anmeldet, davon nur wenige eingetragen werden und kein darüber hinausgehendes Geschäftsmodell erkennbar ist.

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