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Wo klage ich gegen die zweckwidrige Nutzung einer Nachbarwohnung?

günstig für Kläger betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Nachbarn
Bei dem Gericht, in dessen Sprengel das Objekt liegt. Klagen Sie als Wohnungseigentümer gegen den Eigentümer eines anderen Objekts auf derselben Liegenschaft oder gegen einen Dritten, weil das Objekt entgegen seiner Widmung verwendet wird, ist ausschließlich dieses Gericht zuständig. Das gilt auch im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten der Union.

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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 21.01.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Die Klage eines Wohnungseigentümers wegen widmungswidriger Verwendung eines anderen Wohnungseigentumsobjekts auf derselben Liegenschaft gegen dessen Eigentümer (oder einen Dritten) ist nach Art 24 Nr 1 EuGVVO beim Gericht, in dessen Sprengel das Objekt gelegen ist, einzubringen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133473 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EUGVVO 2012 Art7 Nr1; EUGVVO 2012 Art24 Nr1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bindung an den geltend gemachten Räumungsgrund

Stützt jemand seine Räumungsklage ausdrücklich darauf, dass er eine jederzeit widerrufliche Benützung widerrufen hat, ist das Gericht an diesen Grund gebunden. Es darf die Räumung nicht auf einen anderen, nicht geltend gemachten Grund stützen.

günstig für Beklagter Zuständigkeitsangaben in der Klage

Sie müssen in der Klage alles angeben, woraus das Gericht seine Zuständigkeit erkennen kann. Wenn Sie nicht am Wohnsitz des Gegners klagen, müssen Sie die Umstände, die das gewählte Gericht zuständig machen, schon in der Klage nennen und teils auch mit Urkunden belegen. Das Gericht sucht sich einen Zuständigkeitsgrund nicht selbst zusammen.

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