Gilt eine Klausel, mit der ich nicht rechnen musste?
günstig für Kunde betrifft Konsumenten, Versicherungsnehmer, Unternehmer
Ungewöhnlich ist eine Klausel nur, wenn sie deutlich von dem abweicht, was der Vertragspartner erwarten durfte, ihn also überrumpelt. Richtet sich der Vertrag nur an einen bestimmten Kreis von Kunden, kommt es darauf an, was in dieser Branche üblich ist und was diese Kreise erwarten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (114 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Objektiv ungewöhnlich ist nur eine Klausel, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht, mit der er also nach den Umständen vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte; der Klausel muss also ein Überrumpelungseffekt oder Übertölpelungseffekt innewohnen. Insbesondere dann, wenn nur ein beschränkter Adressatenkreis angesprochen wird, kommt es auf die Branchenüblichkeit und den Erwartungshorizont der angesprochenen Kreise an.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wertsicherungsvereinbarung in einem Mietvertrag (Individualprozess).OGH 10 Ob 14/26w, 24.03.2026
- Klausel einer Betreiberin eines Fernwärmenetzes zur Indexierung des Arbeitspreises.OGH 9 Ob 5/26i, 18.03.2026
- Eine an die zuletzt verlautbarte Indexzahl anknüpfende Wertsicherungsvereinbarung in einem Mietvertrag ist durchaus verkehrs- und branchenüblich und damit nicht objektiv ungewöhnlich im Sinn des § 864a ABGB.OGH 1 Ob 87/25p, 10.03.2026
- Hier: Preisänderungsklausel in einem Stromliefervertrag zwischen zwei Unternehmern.OGH 5 Ob 162/25x, 29.01.2026
- Hier: Verbandsverfahren zu drei Klauseln, die Kosten mehrerer Versicherungen auf den Mieter überwälzen.OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025
Alle 54 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Wertsicherungsvereinbarung. Hier nicht als objektiv ungewöhnlich beurteilt.OGH 10 Ob 15/25s, 30.07.2025
- Hier: Art 21.1.3 AUVB.OGH 7 Ob 27/25h, 22.04.2025
- Hier: Art 6 ARB 2003.OGH 7 Ob 6/25w, 19.02.2025
- Hier: Servicegebühr einer LieferplattformOGH 9 Ob 116/24k, 13.02.2025
- Hier: Fondsgebundene Lebensversicherung mit individuellem Asset Liability Modeling.OGH 7 Ob 105/24b, 28.08.2024
- Hier: Art 19 AUVB 2010 "Unversicherbare Sportarten" und Art 20.10 AUVB "Ausschlüsse" sind nicht ungewöhnlich.OGH 7 OB 92/24s, 19.06.2024
- Hier: Art 7.1.11 ARB 2000 ("Bauherren-Klausel") und Art 9.2 ARB 2000 (Erfolgsaussichten) sind weder ungewöhnlich nach § 864a ABGB, noch gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB oder intransparent nach § 6 Abs 3 KSchG.OGH 7 Ob 112/23f, 24.10.2023
- Hier: AGB im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel, aus deren erstem Punkt sich ergibt welche der Beklagten als Anbieterin von Glücksspielen Vertragspartnerin wird.OGH 6 Ob 12/23t, 23.10.2023
- Die in VI. (3) der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung Krankengeldtarif für unselbstständig und selbstständig Erwerbstätige MIK 28/16_060 (BVB) unterstellte Leistungsbegrenzung ist ungewöhnlich und unwirksam nach § 864a ABGB.OGH 7 Ob 107/23w, 30.08.2023
- Die Nachrangdarlehen-AGB ist weder überraschend noch intransparent, weil sie unter dem gesonderten Abschnitt "Nachrangigkeit" zu finden ist und das Hauptcharakteristikum der vom Darlehensgeber zu erbringenden Leistung beinhaltet.OGH 4 Ob 233/22a, 31.05.2023
- Versicherungsfälle nach Art 14.2. und Entschädigungsumfang nach Art 17.3. RVB 2018. Verstoß gegen § 864a ABGB verneint.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Hier: Klauseln in Reiseversicherungsbedingungen.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Hier: Klauseln in AGB eines Fitnessstudios (Klauseln 2 und 3); Verbandsprozess.OGH 8 Ob 80/22f, 23.02.2023
- Hier: Ausschlussfrist in AGB einer Rechtsschutz-Versicherung.OGH 7 Ob 160/22p, 13.12.2022
- Hier: Ohne Hervorhebung zwischen Gewährleistungsregeln enthaltene Klauseln zur Haftungsbeschränkung.OGH 10 Ob 13/22t, 24.05.2022
- Hier: Klauseln in AGB eines Energieversorgungsunternehmens.OGH 9 Ob 46/21m, 27.01.2022
- Hier: Führerscheinklausel - Kraftfahrrechtliche Begutachtung nach österreichischem Recht.OGH 7 Ob 184/21s, 26.01.2022
- Hier: VerbandsklageOGH 7 Ob 148/21x, 24.11.2021
- Hier: Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Fluglinie; Verbandsprozess.OGH 4 Ob 63/21z, 20.04.2021
- Hier: Zulässigkeit der Verwendung fremdsprachiger AGB ‑ Verbandsprozess.OGH 4 Ob 213/20g, 22.12.2020
- Hier: Gebühr für Check‑in am Flughafen, auf die während dem Online‑Buchungsvorgang nicht automatisch hingewiesen wird.OGH 8 Ob 107/19x, 27.02.2020
- Hier: ABUB 2007: Rehabilitationsmaßnahmen/Heilbehandlung.OGH 7 Ob 131/17s, 20.12.2017
- Art C.2.5 UVB 2009 ist nicht überraschend (Bandscheibenvorfälle).OGH 7 Ob 86/17y, 05.07.2017
- Hier: Art 13.1 MKRB 2010 bewirkt keinen Überrumpelungseffekt bei paritätischem Kündigungsrecht im Schadensfall.OGH 7 Ob 84/16b, 25.05.2016
- Hier: Art 9.6.6. ARB 2010.OGH 7 Ob 190/14p, 26.11.2014
- Hier: Klausel über Haftungsausschluss in „Entgeltordnung“ als Bestandteil von Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen ungewöhnlich.OGH 2 Ob 234/13w, 22.01.2014
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen ARB 2010.OGH 7 Ob 201/12b, 23.01.2013
- Hier: Art 1.2. EB Agrar Universal hält der Geltungskontrolle des § 864a ABGB stand.OGH 7 Ob 194/11x, 26.09.2012
- Hier: Bloßer Verweis auf § 6 Abs 3 VersVG.OGH 7 Ob 216/11g, 21.12.2011
- Hier: Verkürzung der Nachhaftungsfrist auf ein Jahr (vgl § 138 GewO 1994).OGH 7 Ob 154/11i, 30.11.2011
- Entscheidend ist, ob die Klausel beim entsprechenden Geschäftstyp üblich ist und ob sie den redlichen Verkehrsgewohnheiten entspricht.OGH 4 Ob 212/10w, 18.01.2011
- Hier: Die im Anlassfall maßgebliche Klausel läuft darauf hinaus, dass die für Zwischenhändler (Großabnehmer) üblichen Marktpreise insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs vervielfacht werden; sie ist nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs unter Anwendung der vorstehenden Grundsätze als ungewöhnlich und überraschend im Sinn des § 864a ABGB zu beurteilen.OGH 6 Ob 57/08p, 02.07.2009
- Hier: Eine Klausel im Finanzierungsleasingvertrag, wonach es bei einer Mehrheit von Leasingnehmern nur dem im Vertrag Erstgenannten zukommt Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag geltend zu machen.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Art 13.1 AUVB 1994 - B ist weder ungewöhnlich noch überraschend.OGH 7 Ob 288/08s, 18.03.2009
- Neben ihrem Inhalt ist auch die Stellung der Klausel im Gesamtgefüge des Vertragstexts maßgebend.OGH 6 Ob 241/07w, 17.12.2008
- Ins Gewicht fällt hierbei die Üblichkeit der Klausel bei einem Geschäftstyp, doch kommt es auf redliche Verkehrsgepflogenheiten an, sodass selbst eine weite Verbreitung der Klausel in einer bestimmten Branche die Anwendung des § 864a ABGB nicht hindert.OGH 6 Ob 241/07w, 17.12.2008
- Allein der Umstand, dass eine Klausel in einer Branche weit verbreitet ist, ist aber noch nicht geeignet, sie aus der Sicht eines Vertragspartners als im redlichen Verkehr üblich anzusehen.OGH 8 Ob 93/08x, 14.10.2008
- Die Klausel muss einen Überraschungseffekt haben, was etwa dann der Fall ist, wenn sie sich nicht dort befindet, wo ein durchschnittlich sorgfältiger Leser nach den Umständen mit ihr rechnen muss und er sie nicht dort findet, wo er sie vermuten könnte (4 Ob 56/03v).OGH 6 Ob 261/07m, 21.02.2008
- Entscheidend ist auch das äußere Erscheinungsbild der Urkunde (4 Ob 179/02f).OGH 6 Ob 261/07m, 21.02.2008
- Hier: Die Risikoausschlussklausel des Art 19 3.1.3 ARB 97 ist weder ungewöhnlich noch überraschend.OGH 7 Ob 250/07a, 28.11.2007
- Hier: Klausel in Allgemeinen Leasingbedingungen einer AG.OGH 3 Ob 72/07w, 16.08.2007
- Der bloße Umstand, dass eine Klausel in einer Branche weit verbreitet ist, ist noch nicht geeignet, sie aus der Sicht des Vertragspartners als im redlichen Verkehr üblich anzusehen (so schon 2 Ob 50/02w).OGH 3 Ob 72/07w, 16.08.2007
- Hier Pkt 6.3 der auf Grund § 4 KMU-FörderungsG erlassenen Richtlinien für die Übernahme von Garantien für Tourismus- und Freizeitbetriebe 2001 bis 2006 wohnt keine Überrumpelung inne.OGH 7 Ob 93/06m, 10.05.2006
- Ganz allgemein ist eine Vertragsbestimmung im Bürgschaftsvertrag, wonach der Bürge auch für Kreditprolongationen haftet, im Geschäftsverkehr üblich und nicht als im Sinne des § 864a ABGB ungewöhnlich zu qualifizieren.OGH 8 Ob 31/05z, 04.05.2005
- Die Qualifikation einer Klausel als überraschend und ungewöhnlich hängt jeweils von den konkreten Umständen ab.OGH 7 Ob 267/02v, 29.01.2003
- Die Haftungsbeschränkung für frei herumliegende Wertgegenstände nach Art 2.3.3 ABH 1989 ist keine ungewöhnliche Bestimmung im Sinne des § 864a ABGB.OGH 7 Ob 18/00y, 15.09.2000
- Eine Mängelrügeverpflichtung als Gewährleistungsvoraussetzung ist kein "ungewöhnlicher Inhalt" im Sinne des § 864a ABGB.OGH 1 Ob 145/99a, 22.10.1999
- Dabei kommt es nicht auf den Inhalt, sondern auf die Einordnung der Klausel in das Gesamtgefüge des Textes an.OGH 1 Ob 277/98m, 24.11.1998
- Hier: Klausel über automatische Vertragsverlängerung mangels Kündigung.OGH 1 Ob 638/94, 23.11.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014646 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 114.
- OGH 7 Ob 157/25a, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 170/25s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 162/25x, 29.01.2026, Fall aus Burgenland
- OGH 3 Ob 141/25v, 28.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 218/24s, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 15/25s, 30.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 45/25a, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 27/25h, 22.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 6/25w, 19.02.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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