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Muss ich die Kosten der Legionellenprüfung mitzahlen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Hausverwalter
Die Kosten einer vorbeugenden mikrobiologischen Untersuchung des Kaltwassers auf Legionellen zählen nicht zu den Betriebskosten. Sie sind weder Wassergebühren oder Kosten der Überprüfung der Wasserleitung noch Kosten der Schädlingsbekämpfung. Auch als Verwaltungs- oder Hausbetreuungskosten dürfen sie Ihnen nicht verrechnet werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 24.11.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Die Kosten einer Legionellen‑Prophylaxe in Form einer mikrobiologischen Untersuchung von Kaltwasser sind weder als Wassergebühren oder Kosten der Überprüfung der Wasserleitungen iSd § 21 Abs 1 Z 1 MRG noch als Schädlingsbekämpfungskosten iSd § 21 Abs 1 Z 2 MRG zu werten. Derartige Kosten sind auch nicht als Verwaltungs‑ oder als Hausbetreuungskosten iSd §§ 22 oder 23 MRG überwälzbar.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung

In der Regel genügt eine Auflistung der Ausgabenposten, die Sie anhand der zur Einsicht angebotenen Belege überprüfen können. Weitere Orientierungshilfen wie eine Durchnummerierung der Belege sind nur ausnahmsweise nötig, etwa bei sehr großen Verwaltungseinheiten mit zahlreichen Einzelposten. Die Abrechnung muss aber so gestaltet sein, dass sich ein Mieter mit durchschnittlicher Auffassungsgabe ein Bild über Nachzahlung oder Guthaben machen kann.

günstig für Vermieter Fallfrist bei der Pauschalverrechnung

Bei der Jahrespauschalverrechnung erfasst die Fallfrist nicht die bereits vorgeschriebenen und bezahlten Pauschalraten. Sie gilt nur für Beträge, die noch nachgetragen werden, und für den Fehlbetrag, der sich aus der Abrechnung zu Ihren Lasten ergibt. Die Abrechnung ist keine Voraussetzung dafür, dass die Pauschalraten fällig werden, sondern eine zusätzliche Pflicht des Vermieters.

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