Zählen Auslandsbüros zum selben Betrieb wie die Zentrale?
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 26/23y, 31.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 34 · Betriebsbegriff
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Unterliegt Ihr Dienstverhältnis österreichischem Vertragsrecht, ist auch der allgemeine Kündigungsschutz anwendbar. Er setzt aber voraus, dass ein in Österreich gelegener Betrieb vorhanden ist, und zwar auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug.
Der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung soll kleine und mittlere Betriebe entlasten und steht Dienstgebern zu, die in ihrem Unternehmen weniger als 51 Personen beschäftigen. Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten beim jeweiligen Dienstgeber. Dass Gebietskörperschaften wie Gemeinden davon ausgenommen wären, lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen.