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Haftet der Händler für die Täuschung durch den Hersteller?

günstig für Händler betrifft Käufer, Händler, Vertragspartner
Nur, wenn er vorsätzlich mitgewirkt hat. Hat Sie ein Dritter getäuscht, bleibt der Vertrag grundsätzlich gültig; anders ist es, wenn Ihr Vertragspartner an dessen Handlung teilnahm oder davon offenbar wissen musste. Eine Teilnahme liegt nur bei absichtlicher Beteiligung vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

„Teilnahme“ an der Handlung des Dritten setzt vorsätzliche Beteiligung voraus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134519 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 9.

Im Gesetz

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