Haftet der Händler für die Täuschung durch den Hersteller?
günstig für Händler betrifft Käufer, Händler, Vertragspartner
Nur, wenn er vorsätzlich mitgewirkt hat. Hat Sie ein Dritter getäuscht, bleibt der Vertrag grundsätzlich gültig; anders ist es, wenn Ihr Vertragspartner an dessen Handlung teilnahm oder davon offenbar wissen musste. Eine Teilnahme liegt nur bei absichtlicher Beteiligung vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
„Teilnahme“ an der Handlung des Dritten setzt vorsätzliche Beteiligung voraus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Zur Frage, ob der Fahrzeughändler für List des Motorenherstellers einstehen muss (Thermofenster).OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134519 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 9.
- OGH 8 Ob 17/24v, 28.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 26/23y, 18.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 175/23p, 21.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 177/23g, 21.02.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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