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Haftet ein Dritter, der jemanden zum Vertragsbruch verleitet?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Käufer, Unternehmer
Ja. Wer sich wissentlich an einer Vertragsverletzung beteiligt, kann ersatzpflichtig werden, auch wenn ihm keine Arglist nachzuweisen ist. Nötig ist ein gezieltes Einwirken auf den Willen des Schuldners oder ein bewusstes Mitwirken zum Nachteil des Gläubigers. Bloße Fahrlässigkeit oder Schlechtgläubigkeit genügt nicht; der Geschädigte muss den Vorsatz beweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 18.06.2020 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1937)

Wissentliche Beteiligung an einer Vertragsverletzung kann im Sinne des § 1301 ABGB einen Dritten schadenersatzpflichtig machen, auch wenn keine Arglist erweislich ist. (SZ 31/87)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022817 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 42.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Deckungsgeschäft und Schadensminderung

Ja. Decken Sie sich nach dem Vertragsbruch anderswo ein, trifft Sie die Obliegenheit, den Schaden möglichst gering zu halten und ein möglichst günstiges Ersatzgeschäft abzuschließen. Das ist ein Fall der Pflicht, den Schaden zu mindern.

günstig für Schuldner Erfüllung ohne Erfüllungswillen

Eine Verbindlichkeit erlischt, wenn tatsächlich das geleistet wird, was geschuldet ist. Ein besonderer Wille, damit erfüllen zu wollen, ist nicht nötig, solange der Bezug auf die bestimmte Schuld offenkundig ist.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Eingriff Dritter in fremde Verträge
Vertragsrecht · Teilnahme an der Täuschung durch Dritte
Schadenersatz · Schadenersatz bei Täuschung durch Dritte
Vertragsrecht · Kenntnis des Irrtums bei Arglist
Schadenersatz · Beweislast bei schuldhafter Nichterfüllung