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Gehen neue Nutzwerte auch ohne Baubewilligung?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Bauwerber
Wenn die Änderung auf der Zustimmung der Wohnungseigentümer oder einer Gerichtsentscheidung beruht und baurechtlich voraussichtlich zulässig ist, genügt das. Ist nicht ersichtlich, warum eine Baubewilligung ausbleiben sollte, rechtfertigt auch eine noch nicht bewilligte Bauführung die gerichtliche Nutzwertfestsetzung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 19.02.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Sind die auf dem privatrechtlichen Konsens der Wohnungseigentümer (oder der diesen substituierenden gerichtlichen Entscheidung) beruhenden Änderungen baurechtlich voraussichtlich zulässig und ist nicht ersichtlich, weshalb dennoch nicht mit einer Baubewilligung zu rechnen ist, rechtfertigt auch eine noch nicht baubehördlich bewilligte Bauführung die gerichtliche Nutzwertfestsetzung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

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