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Wie wird die Laufbahn eines freigestellten Personalvertreters beurteilt?

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Für das Verbot, Personalvertreter zu beschränken oder zu benachteiligen, kann auf die Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht zurückgegriffen werden. Die Laufbahn eines freigestellten Personalvertreters wird daher nach jenen Beschäftigten beurteilt, die vor der Freistellung mit ihm weitgehend vergleichbar waren. Der angenommene Verlauf muss überwiegend wahrscheinlich sein und einer üblichen Durchschnittslaufbahn entsprechen.

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Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Zur Auslegung des Beschränkungs- und Benachteiligungsverbots des § 35 W-PVG kann auf die Rechtsprechung zu §§ 115 ff ArbVG zurückgegriffen werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134912 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

W-PVG §35

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung von Vordienstzeiten

Ob frühere Tätigkeiten voll angerechnet werden, ist in jedem Einzelfall nach den konkreten Gegebenheiten zu beurteilen; ein Vergleich mit den Laufbahnen anderer hilft nicht. Entscheidend ist, ob Ihre frühere Tätigkeit so bedeutsam war, dass Ihr Erfolg im jetzigen Dienst ohne sie deutlich geringer wäre.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung bei Freistellung von der Arbeit

Lässt der Arbeitgeber Sie erkennbar endgültig nicht mehr arbeiten, müssen Sie sich nicht länger bereithalten und dürfen andere Angebote annehmen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem klar war, dass Ihre Arbeit nicht mehr in Anspruch genommen wird, müssen Sie sich anrechnen lassen, was Sie bei Annahme von Angeboten Dritter verdient hätten.

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