Darf mir eine Firma überhöhte Bearbeitungsgebühren verrechnen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gebühren für die Umbuchung eines Fluges.OGH 2 Ob 202/25g, 26.02.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135533 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 141/25f, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 202/25g, 26.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 19/25x, 19.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 52/25y, 23.10.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn ein Kostenvoranschlag mit Gewährleistung für seine Richtigkeit vereinbart wurde, kann der Unternehmer Mehrkosten verlangen, die auf Umstände aus Ihrem Bereich zurückgehen. Ein Rücktrittsrecht steht Ihnen als Besteller in diesem Fall nicht zu. Dasselbe gilt beim Kostenvoranschlag ohne Gewährleistung.
Ja, in maßvoller Höhe. Weil das Einzugsermächtigungsverfahren allen Beteiligten Vorteile bringt, dürfen Ihnen die Mehrkosten für die Nichterteilung einer Einzugsermächtigung mit einer mäßigen Zahlscheingebühr abgegolten werden; das benachteiligt Sie nicht gröblich. Gröblich benachteiligend wäre es dagegen, das Lastschriftverfahren als einzige zulässige Zahlungsart vorzuschreiben.