Zum Inhalt springen

Muss ich hunderte Einzelposten in der Klage getrennt begründen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer
Setzt sich Ihre Forderung aus vielen Einzelposten zusammen, die über einen längeren Zeitraum entstanden sind und auf demselben Grund beruhen, müssen Sie nicht zu jedem einzelnen Fall gesondert vortragen. Dass die Forderung nicht in einzelne Posten oder Zeiträume aufgegliedert ist, macht Ihr Vorbringen allein noch nicht unschlüssig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (45 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Setzt sich ein auf einen einheitlichen Anspruchsgrund gestütztes Begehren aus zahlreichen Einzelforderungen zusammen, die während eines längeren Zeitraumes aufgelaufen sind, so würde das Gebot nach einer Präzisierung des Vorbringens überspannt, würde man für jeden einzelnen von unter Umständen hunderten Fällen ein gesondertes detailliertes Vorbringen fordern. Die von den Vorinstanzen vermisste mangelnde Aufgliederung in einzelne Posten oder Zeiträume nimmt dem diesbezüglichen Vorbringen nicht die Schlüssigkeit (in diesem Sinne auch 8 Ob 209/79).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037907 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 45.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Mehrere Gegenforderungen im Prozess

Nein. Wenn Sie mehrere Gegenforderungen einwenden, müssen Sie dem Gericht keine Prüfungsreihenfolge vorgeben. Reihen Sie sie nicht, darf das Gericht die Verhandlung aus Zweckmäßigkeitsgründen zunächst auf eine der Gegenforderungen beschränken.

günstig für Beklagter Voraussetzung des Zwischenurteils zur Verjährung

Nein. Ein gesondertes Urteil über die Verjährung ergeht nur, wenn der Kläger den Grund seines Anspruchs zumindest schlüssig vorgebracht hat. Sonst ist die Klage gleich abzuweisen. Andere Einwendungen werden in diesem Verfahren nicht geprüft.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Mehrere Forderungen in einer Klage
Verfahrensrecht · Schlüssigkeit einer Klage im Einzelfall
Verfahrensrecht · Unklare Klage und Anleitung durch das Gericht
Verfahrensrecht · Bestimmtheit des Klagebegehrens
Verfahrensrecht · Zusammenrechnung mehrerer Forderungen