Muss ich hunderte Einzelposten in der Klage getrennt begründen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verweis auf detaillierte Schadensaufstellung in vorbereitendem Schriftsatz.OGH 7 Ob 106/23y, 24.10.2023
- Der Rechtssatz, wonach ein auf Ersatz von Mängelbehebungskosten gerichtetes Pauschalbegehren zulässig sei, selbst wenn diese höher als der Pauschalbetrag sind (RS0037907 [T6]), ist dahin einzuschränken, dass dies nur gilt, wenn die einzelnen Forderungspositionen kein unterschiedliches rechtliches Schicksal haben können.OGH 1 Ob 77/23i, 20.09.2023
- Hier: Pflichtteilsvermächtnis.OGH 2 Ob 63/21k, 24.06.2021
- Hier: Schenkungspflichtteil.OGH 2 Ob 199/20h, 26.05.2021
- Ob die Aufschlüsselung zumutbar ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.OGH 4 Ob 137/17a, 24.08.2017
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- Hier: Zur ausreichenden Bestimmtheit des Klagebegehrens bei Glücksspielverlusten, die sich aus der Vielzahl einzelner Spielvorgänge ergeben.OGH 4 Ob 199/16t, 20.12.2016
- Hier: Verweis auf die vorgelegten Urkunden (Honorarnoten eines Rechtsanwalts) im Vorbringen reicht; die einzelnen Positionen und die ihnen zugeordneten Beträge müssen nicht in der Klageerzählung ziffernmäßig angeführt werden.OGH 1 Ob 253/15k, 28.01.2016
- Von der Rechtsprechung wird auf die Zumutbarkeit einer Aufgliederung abgestellt.OGH 1 Ob 253/15k, 28.01.2016
- Hier: Honoraranspruch eines Rechtsanwalts aus einem einzigen Auftragsverhältnis.OGH 5 Ob 123/15x, 23.11.2015
- Hier: Werklohnanspruch aus einer einheitlichen Schlussrechnung für ein einheitliches Bauprojekt.OGH 4 Ob 241/14s, 11.08.2015
- Ob Teile eines einheitlichen Anspruchs eingeklagt sind oder zu unterscheidende, einem unterschiedlichen rechtlichen Schicksal zugängliche Teile, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.OGH 4 Ob 241/14s, 11.08.2015
- Werden nicht mehrere Ansprüche, sondern wird ein einheitlicher Anspruch (zum Beispiel ein einheitlicher Gesamtschaden aufgrund derselben Schadensursache) geltend gemacht, würde es eine Überspannung der Verpflichtung zur Präzisierung bedeuten, würde man vom Kläger eine genaue Aufschlüsselung der einzelnen unselbständigen Teilpositionen fordern.OGH 10 Ob 63/08z, 14.10.2008
- Ist der Schaden aber als einheitlicher Gesamtschaden zu betrachten, bedarf auch die Teileinklagung keiner weiteren Aufschlüsselung.OGH 1 Ob 99/07a, 05.06.2007
- Bei objektiver Klagehäufung ist ein Pauschalbetrag entsprechend aufzugliedern.OGH 7 Ob 105/05z, 08.06.2005
- Hier: Ein Pauschalbegehren auf Mängelbehebungskosten ist zulässig, auch wenn sie höher sind als der Pauschalbetrag.OGH 8 Ob 135/03s, 26.02.2004
- Es geht nicht an, die Aufteilung des Pauschalbetrags auf die einzelnen Rechtsverhältnisse dem Gericht zu überlassen.OGH 1 Ob 291/00a, 30.01.2001
- Gleiches muss auch dann gelten, wenn der Mandant eines Rechtsanwalts den Ersatz des von ihm an den Rechtsvertreter zu leistenden oder geleisteten Honorars begehrt.OGH 1 Ob 291/00a, 30.01.2001
- Begehrt ein Rechtsanwalt aus gesondert zu beurteilenden, wenn auch auf demselben Rechtsgrund beruhenden Rechtsverhältnissen nicht die Summe des Honorars, sondern einen Pauschalbetrag ohne nähere Aufschlüsselung, so ist dieser Pauschalbetrag entsprechend aufzugliedern, um den Bestimmtheitserfordernissen des § 226 ZPO gerecht zu werden.OGH 1 Ob 291/00a, 30.01.2001
- Gleichartige Ansprüche können zu einem einheitlichen Begehren zusammengefasst werden, sodass etwa bei Geldleistungsansprüchen nur mehr die Gesamtsumme im Klagebegehren aufscheint. Auch Pauschalierung ist möglich; jedoch ist der Pauschalbetrag bei objektiver Klagenhäufung entsprechend aufzugliedern.OGH 8 Ob 672/89, 26.02.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037907 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 45.
- OGH 4 Ob 117/25x, 29.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 122/25z, 24.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 82/25b, 09.09.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 38/25y, 10.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 173/24f, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 82/25b, 27.05.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 70/25z, 30.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 166/24d, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 200/23g, 27.06.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 4 Ob 232/23f, 20.02.2024, Fall aus Oberösterreich
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wenn Sie mehrere Gegenforderungen einwenden, müssen Sie dem Gericht keine Prüfungsreihenfolge vorgeben. Reihen Sie sie nicht, darf das Gericht die Verhandlung aus Zweckmäßigkeitsgründen zunächst auf eine der Gegenforderungen beschränken.
Nein. Ein gesondertes Urteil über die Verjährung ergeht nur, wenn der Kläger den Grund seines Anspruchs zumindest schlüssig vorgebracht hat. Sonst ist die Klage gleich abzuweisen. Andere Einwendungen werden in diesem Verfahren nicht geprüft.