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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 16.09.2020 · Fall aus Oberösterreich

OGH 6 Ob 64/20k

Worum es ging: Kann ein Gläubiger meinen GmbH-Anteil pfänden?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Ihr Geschäftsanteil ist die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die Ihnen als Gesellschafter zukommen, und gilt als bewegliche, nicht körperliche Sache. Ein Gläubiger greift darauf mit der Exekution auf andere Vermögensrechte zu.

Beschränkungen der Abfindung im Gesellschaftsvertrag sind grundsätzlich möglich; bei der GmbH gelten dafür dieselben Schranken wie bei Personengesellschaften. Sittenwidrig ist eine Klausel, die den Anspruch im Wesentlichen nur für den Fall der Insolvenz unter den Verkehrswert drückt, weil dann die Gläubiger benachteiligt werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1076 ABGB § 1208 ABGB § 1210 ABGB § 862 ABGB § 879 AußStrG Art. 16 AußStrG § 62 IO § 20 IO § 25a IO § 25b IO § 26 IO § 28

Entscheidungstext

88 Absätze, 53.425 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.09.2020

Geschäftszahl

6Ob64/20k

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schramm als Vorsitzenden sowie die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek, Dr. Nowotny und die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Linz zu FN * eingetragenen W* GmbH, *, wegen Eintragung einer Änderung des Gesellschaftsvertrags, über den Revisionsrekurs der Gesellschaft, vertreten durch Waitz Rechtsanwälte GmbH in Linz, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgericht vom 24. Februar 2020, GZ 6 R 19/20m-7, womit der Beschluss des Landesgerichts Linz vom 28. Jänner 2020, GZ 32 Fr 8685/19y-4, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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