OGH 6 Ob 64/20k
Worum es ging: Kann ein Gläubiger meinen GmbH-Anteil pfänden?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Ihr Geschäftsanteil ist die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die Ihnen als Gesellschafter zukommen, und gilt als bewegliche, nicht körperliche Sache. Ein Gläubiger greift darauf mit der Exekution auf andere Vermögensrechte zu.
Beschränkungen der Abfindung im Gesellschaftsvertrag sind grundsätzlich möglich; bei der GmbH gelten dafür dieselben Schranken wie bei Personengesellschaften. Sittenwidrig ist eine Klausel, die den Anspruch im Wesentlichen nur für den Fall der Insolvenz unter den Verkehrswert drückt, weil dann die Gläubiger benachteiligt werden.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Linz, 28.01.2020, 32 Fr 8685/19y-4
- Oberlandesgericht Linz als Rekursgericht, 24.02.2020, 6 R 19/20m-7
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1076 ABGB § 1208 ABGB § 1210 ABGB § 862 ABGB § 879 AußStrG Art. 16 AußStrG § 62 IO § 20 IO § 25a IO § 25b IO § 26 IO § 28
Entscheidungstext
88 Absätze, 53.425 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
16.09.2020
Geschäftszahl
6Ob64/20k
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schramm als Vorsitzenden sowie die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek, Dr. Nowotny und die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Linz zu FN * eingetragenen W* GmbH, *, wegen Eintragung einer Änderung des Gesellschaftsvertrags, über den Revisionsrekurs der Gesellschaft, vertreten durch Waitz Rechtsanwälte GmbH in Linz, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgericht vom 24. Februar 2020, GZ 6 R 19/20m-7, womit der Beschluss des Landesgerichts Linz vom 28. Jänner 2020, GZ 32 Fr 8685/19y-4, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
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