Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 6 Ob 233/22s
Worum es ging: Gilt ein Vertrag, den ein Bevollmächtigter gegen meinen Willen abschließt?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Missbraucht Ihr Vertreter die ihm erteilte Vollmacht, bleibt das Geschäft mit dem Dritten grundsätzlich gültig, damit sich der Geschäftsverkehr darauf verlassen kann. Anders ist es nur, wenn der Dritte vom Missbrauch wusste. Dann ist er nicht schutzwürdig.
Hat das Erstgericht seine Pflicht zur Anleitung verletzt, kann der Oberste Gerichtshof das nur aufgreifen, wenn Sie es schon in der Berufung gerügt haben. Haben Sie das versäumt und auch keinen entsprechenden Revisionsgrund geltend gemacht, bleibt der Fehler unbeachtet.
Erklärt der Vorsitzende des Betriebsrats etwas gegenüber dem Arbeitgeber, darf dieser das als wirksame Äußerung des ganzen Betriebsrats ansehen. Das gilt aber nur, wenn er von Fehlern bei der internen Beschlussfassung nichts wusste und ihm solche Fehler auch nicht auffallen mussten.
Änderungen, die den Kern Ihrer Stellung als Gesellschafter betreffen oder Ihnen besonders zugesicherte Rechte nehmen, kann die Mehrheit nicht allein beschließen. Dafür brauchen die anderen Ihre Zustimmung. Wie weit dieser Schutz reicht, hängt von der Art der Gesellschaft, Ihrer Haftung und Ihrer persönlichen Verflechtung mit dem Unternehmen ab.
Die gesetzliche Regelung über die Übernahme eines Unternehmens durch einen Gesellschafter ist nicht zwingend. Die Gesellschafter dürfen daher auch ohne entsprechende Bestimmung im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, dass einer das Unternehmen übernimmt. Bringen Kommanditisten ihre Anteile ein, scheiden sie damit aus und das Vermögen wächst dem verbleibenden Gesellschafter zu.
Wird dem einzigen persönlich haftenden Gesellschafter die Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung entzogen, darf das Gericht auch einen Kommanditisten vorläufig allein damit betrauen. Das gilt für die Dauer eines Streits über die Auflösung, den Ausschluss oder die Übernahme der Gesellschaft. Das Gericht kann dabei alle Anordnungen treffen, die es für nötig hält.
Das Gericht muss mit Ihnen besprechen, worauf es seine Entscheidung stützen will. Übersehen Sie einen rechtlichen Gesichtspunkt oder halten ihn für unwichtig, muss das Gericht Sie darauf hinweisen, sobald das erkennbar ist. Unterbleibt der Hinweis, liegt ein Verfahrensfehler vor.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Salzburg, 12.08.2022, 45 Fr 3336/22f-5 und 45 Fr 3379/22v-2
- Oberlandesgericht Linz als Rekursgericht, 24.10.2022, 6 R 106/22h-11
Zitierte Paragrafen
ABGB § 914 AußStrG § 71 UGB § 117 UGB § 118 UGB § 119 UGB § 131 UGB § 142 UGB § 166 UGB § 906
Entscheidungstext
72 Absätze, 29.666 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
24.03.2023
Geschäftszahl
6Ob233/22s
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Nowotny, Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer, Dr. Faber und Mag. Pertmayr als weitere Richter in den verbundenen Firmenbuchsachen der jeweils im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg eingetragenen 1. S* AG, *, 2. G* Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co KG, *, beide vertreten durch Schindler Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Eintragung eines Einbringungsvertrags, des Wechsels von Gesellschaftern und deren Gesellschafterstellung, der Erhöhung des Grundkapitals sowie der Änderung der Satzung, über den Revisionsrekurs der Gesellschaften gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgericht vom 24. Oktober 2022, GZ 6 R 106/22h-11, mit dem der Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 12. August 2022, GZ 45 Fr 3336/22f-5 und 45 Fr 3379/22v-2, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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