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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 13.08.2024 · Fall aus Salzburg

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 10 Ob 38/23w

Worum es ging: Muss mein Vertragspartner mich vor Schäden schützen?

Fachgebiete laut RIS: Schadenersatz nach Verkehrsunfall

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Mit jedem Vertrag sind auch ohne besondere Vereinbarung Nebenpflichten verbunden. Dazu gehört, dass Ihr Vertragspartner Sie bei der Erfüllung nicht in Ihren geschützten Rechtsgütern schädigen darf.

Neben der eigentlichen Hauptleistung bestehen in der Regel weitere Pflichten, die eine reibungslose Abwicklung ermöglichen sollen. Besonders wichtig sind darunter die Schutz- und Sorgfaltspflichten. Beide Seiten müssen ihre Leistungen so erbringen, dass die andere Seite weder an der Person noch an ihren Sachen geschädigt wird.

Wenn Sie Schadenersatz fordern, müssen Sie beweisen, dass der Schaden gerade durch das beanstandete Verhalten entstanden ist. Dass sich der andere entlasten muss, gilt nur für die Frage des Verschuldens. Den Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden müssen Sie selbst nachweisen.

Wer für die Sicherheit eines Bereichs zu sorgen hat, muss die verkehrsübliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt anwenden. Diese Pflicht darf aber nicht überspannt werden; es gilt die Grenze des Zumutbaren.

Der Betreiber eines Bades oder einer Kuranstalt muss nur jene Maßnahmen treffen, die nach allgemeiner Auffassung von ihm verlangt werden können. Sonst würde daraus eine Haftung ohne Verschulden. Auch die Besucher müssen die übliche Aufmerksamkeit anwenden und bei besonderen Umständen noch genauer aufpassen.

Damit der andere beweisen muss, dass ihn kein Verschulden trifft, müssen Sie zuerst beweisen, dass er seine Pflicht objektiv nicht erfüllt hat. Lässt sich ein zumindest objektiv vertragswidriges Verhalten nicht feststellen, hilft Ihnen diese Beweiserleichterung nur, wenn Sie beweisen, dass der Schaden nach aller Erfahrung auf ein zumindest objektiv fehlerhaftes Verhalten zurückgeht.

Was zur Sicherung nötig ist, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falls ab. Entscheidend ist vor allem, welche Maßnahmen möglich und zumutbar sind, um eine Gefahr zu vermeiden.

Weisen Sie in Ihrer Antwort auf ein Rechtsmittel inhaltlich darauf hin, dass dieses unzulässig ist, dient Ihr Schriftsatz der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Die Kosten dafür sind Ihnen daher zu ersetzen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1298 ZPO § 502

Entscheidungstext

43 Absätze, 13.268 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.08.2024

Geschäftszahl

10Ob38/23w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Nowotny als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Faber und die Hofräte Mag. Schober, Dr. Annerl und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H*, vertreten durch Dr. Klaus Plätzer, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei B*, vertreten durch Dr. Michael Langhofer, Rechtsanwalt in Seekirchen am Wallersee, wegen 10.396,78 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Zwischenurteil des Landesgerichts Salzburg als Berufungsgericht vom 14. Februar 2023, GZ 53 R 245/22v-31, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Salzburg vom 14. Oktober 2022, GZ 14 C 138/21s-27, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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