Wie weit reicht die Pflicht, Wege sicher zu halten?
betrifft Geschädigte, Grundstückseigentümer, Betreiber, Gäste
Wer für die Sicherheit eines Bereichs zu sorgen hat, muss die verkehrsübliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt anwenden. Diese Pflicht darf aber nicht überspannt werden; es gilt die Grenze des Zumutbaren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (97 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Der Verkehrssicherungspflichtige hat die verkehrsübliche Aufmerksamkeit anzuwenden und die notwendige Sorgfalt zu beachten, wenn auch die Sorgfaltspflicht nicht überspannt werden darf und die Grenzen des Zumutbaren zu beachten sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verletzung während einer Fahrt mit einem VergnügungsgerätOGH 7 Ob 83/24t, 28.08.2024
- Hier: Laufgeschäft auf einem Vergnügungsmarkt. Unzureichende Video- sowie persönliche Überwachung eines Rollteppichs/Förderbands sowie Beschriftung des Notknopfs/Notstopps.OGH 1 Ob 80/24g, 25.06.2024
- Durch die bloße Ermöglichung der bestimmungsgemäßen Verwendung eines mit gesetzlich nicht vorgeschriebenen Löschgeräten ausgestatteten LKWs ohne vorherige Einschulung in deren Handhabung wird – zumindest ohne Hinzutreten weiterer (brandgefahrenerhöhender) Umstände – keine (Brand-)Gefahrenquelle für die Allgemeinheit geschaffen, die besondere, vorbeugende Vorkehrungen, insbesondere von Schulungen in Bezug auf die Verwendung von Löschgeräten erfordern würde.OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023
- Dem Veranstalter ist durch die Beiziehung eines Securityunternehmens bei einem Zeltfest keine Verletzung von Schutzpflichten anzulasten, auch wenn es unbillig sein mag, dass der Kläger die Folgen seiner Zivilcourage selbst zu tragen hat.OGH 4 Ob 225/22z, 28.02.2023
- Hier: Piñata-Spiel mit Teleskop-Wanderstock.OGH 1 Ob 61/22k, 20.05.2022
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- Hier: Überspannung der Sorgfaltspflichten zur Reinigung eines Whirlpools aufgrund des konkreten Betriebsmanuals.OGH 9 Ob 14/22g, 27.04.2022
- Hier: Rennen auf einer Schisprungschanze.OGH 9 Ob 85/21x, 27.01.2022
- Hier: Jagdhochstand.OGH 9 Ob 29/21m, 24.06.2021
- Hier: Beschädigung an Stufenrand – Parkanlage.OGH 9 Ob 60/20v, 25.11.2020
- Hier: Radrennen.OGH 2 Ob 5/20d, 06.08.2020
- Hier: Sturz beim Übergang zwischen Parkhaus und Einkaufszentrum; die Beklagte hat zumutbare, angemessene und grundsätzlich auch geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines Unfallgeschehens gesetzt.OGH 9 Ob 71/19k, 15.04.2020
- Es kann nicht verlangt werden, eine Kondensierung oder Nässebildung schlechthin zu verhindern, sondern nur zumutbare Maßnahmen zu setzen, um zu verhindern, dass daraus ein Schaden resultiert.OGH 9 Ob 71/19k, 15.04.2020
- Hier: Sturz auf einer Eisfläche zwischen geparkten Autos eines Parkplatzes; unterlassene Streumaßnahmen auf den Zwischenräumen zwischen den geparkten Fahrzeugen; keine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung.OGH 1 Ob 115/17v, 12.07.2017
- Hier: Sturz auf einer eisigen Stelle des Kundenparkplatzes eines Supermarkts.OGH 5 Ob 21/17z, 04.05.2017
- Hier: Sabrieren einer Champagnerflasche.OGH 7 Ob 59/16a, 27.04.2016
- Sturz aufgrund einer Lacke im Supermarkt.OGH 10 Ob 53/15i, 22.10.2015
- Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher ‑ von einer groben Fehlbeurteilung abgesehen ‑ regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 178/13z, 22.10.2013
- Hier: Nachgeben der Befestigung eines Vordaches eines Marktstands wegen Klimmzügen eines Gastes.OGH 4 Ob 12/12m, 27.03.2012
- Hier: Freizeitwiese.OGH 4 Ob 149/11g, 22.11.2011
- Auch vertragliche Verkehrssicherungspflichten sollen nicht überspannt werden.OGH 2 Ob 60/08z, 10.04.2008
- Hier: Verletzung eines Zusehers bei einem Eishockeyspiel der Klasse Miniknaben.OGH 4 Ob 56/07z, 23.04.2007
- Hier: Die Gefahr des Besteigens der Pyramide durch Kinder war nicht nur wegen des festgestellten tatsächlichen Spielens von Kindern auf der Pyramide erkennbar war, sondern schon aufgrund der Eigenschaft des Bauwerks als geradezu „magischer Anziehungspunkt" für Kinder. Das Aufstellen eines Warnschilds und/oder einer Absperrung mittels Pflöcken und Bändern wäre eine mögliche und zumutbare Abwehrmaßnahme gewesen.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
- Die Möglichkeit einer Gefahr muss erkennbar sein und vom Sorgfaltspflichtigen mit zumutbaren Maßnahmen abgewendet werden können.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
- Es ist keine Überspannung zumutbarer Verkehrssicherungspflicht, wenn man vom Betreiber eines Boxautomaten verlangt, auf geeignete Weise dafür zu sorgen, dass sich der Benutzer bei Abgabe der Boxschläge nicht mit seinen Schuhen im Untergrund verfangen kann, indem eine spaltenlose Ausführung der Bodenplatte gewählt wird.OGH 9 Ob 19/05t, 03.08.2005
- Für das Verschulden reicht es aus, dass der Verletzer die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der betreffenden Art im allgemeinen hätte erkennen müssen. Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Schadenseintritt für ihn voraussehbar war.OGH 10 Ob 237/02d, 18.05.2004
- Umfang und Intensität von Verkehrssicherungspflichten richten sich dabei vor allem danach, in welchem Maß der Verkehrsteilnehmer selbst vorhandene Gefahren erkennen und ihnen begegnen kann.OGH 7 Ob 156/01v, 11.07.2001
- Die Verkehrssicherungspflicht soll keine vom Verschulden unabhängige Haftung des Sicherungspflichtigen zur Folge haben.OGH 7 Ob 51/00a, 29.03.2000
- Hier: Jausenstation auf einer Alm.OGH 7 Ob 66/99b, 28.05.1999
- Hier: GipfelrestaurantOGH 2 Ob 583/93, 23.02.1995
- Im Einzelfall kommt es auf die Wahrscheinlichkeit der Schädigung an. Für das Ausmaß der Sicherungspflicht ist entscheiden, ob nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eine naheliegende und voraussehbare Gefahrenquelle bestand.OGH 8 Ob 57/85, 24.10.1985
- Die Gefahrenquelle muss bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar sein.OGH 8 Ob 567/84, 04.10.1984
- Hier: Unterlassen einer mündlichen Warnung.OGH 6 Ob 652/82, 10.11.1982
- Es darf nicht eine in Wahrheit vom Verschulden losgelöste Haftung angestrebt werden.OGH 7 Ob 729/80, 27.11.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 97.
- OGH 9 Ob 106/25s, 23.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 25/25t, 22.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 83/24t, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 38/23w, 13.08.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 63/24h, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 80/24g, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 59/24a, 28.05.2024
- OGH 2 Ob 232/23s, 21.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 191/23m, 14.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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