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Muss mein Vertragspartner mich vor Schäden schützen?

günstig für Geschädigter betrifft Vertragspartner, Konsumenten, Unternehmer
Mit jedem Vertrag sind auch ohne besondere Vereinbarung Nebenpflichten verbunden. Dazu gehört, dass Ihr Vertragspartner Sie bei der Erfüllung nicht in Ihren geschützten Rechtsgütern schädigen darf.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 13.08.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Mit jedem Vertrag sind auch ohne besondere Vereinbarung vertragliche Nebenpflichten insb in der Richtung verbunden, den Partner nicht durch die Erfüllungshandlungen in seinen geschützten Rechtsgütern zu schädigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013922 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Vermögensschutz Dritter aus einem Vertrag

Ein Vertrag kann auch Schutzpflichten gegenüber Dritten begründen. Ihr bloßes Vermögen ist als Dritter aber in der Regel nicht in diesen Schutzbereich einbezogen.

günstig für Schädiger Mitverschulden durch eigene Gehilfen

Werden Sie von Ihrem Vertragspartner geschädigt, müssen Sie sich als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn eine von Ihnen zur Erfüllung eingesetzte Person durch Sorglosigkeit gegenüber Ihren eigenen Gütern zum Schaden beigetragen hat. Der Schaden wird dann geteilt.

Verwandte Fragen

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