Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 3 Ob 238/24g
Worum es ging: Wie muss ich begründen, dass das Urteil rechtlich falsch ist?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Sie müssen darlegen, warum die rechtliche Beurteilung unrichtig ist, und dabei vom festgestellten Sachverhalt ausgehen. Fehlt diese Darlegung, ist Ihre Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt. Das Gericht behandelt sie dann nicht.
Muss der Unterhaltsberechtigte für seine Wohnversorgung nichts bezahlen, braucht er in der Regel nicht mehr den gesamten festgesetzten Geldunterhalt. Der volle Unterhalt ist dann bereits mit einem geringeren Betrag gedeckt.
Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Rechenmodell für den Unterhalt. Der Oberste Gerichtshof kann daher weder eine Tabelle für alle Fälle noch allgemein gültige Prozentsätze festlegen, sondern nur sagen, auf welche Umstände es ankommt. Prozentwerte dienen nur dazu, gleichgelagerte Fälle gleich zu behandeln.
Verbringt Ihr Kind deutlich mehr Zeit bei Ihnen, als beim Kontaktrecht üblich ist, kann sich Ihre Unterhaltspflicht verringern. Ob und wie stark, hängt vom Einzelfall ab.
Hält sich das Kind ständig tagsüber im Haushalt des nicht obsorgeberechtigten Elternteils auf, kann sich der Geldunterhalt verringern. Der betreuende Elternteil hat dann nur einen Teil jener Kosten, die der Geldunterhalt abdecken soll. In einem solchen Fall ist eine Mischung aus Sachleistung und Geldleistung zulässig.
Die ersparte Miete wird auch dann auf den Unterhalt angerechnet, wenn der Unterhaltspflichtige nur Miteigentümer der Wohnung ist. Dass der betreuende Elternteil den Kredit zurückzahlt und die Betriebskosten trägt, schließt die Anrechnung nicht grundsätzlich aus. Wie hoch angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab.
Betreut der geldunterhaltspflichtige Elternteil das Kind über das übliche Maß hinaus, kann der Unterhalt gekürzt werden. Der oft genannte Abzug von zehn Prozent je zusätzlichem Betreuungstag ist nur eine grobe Betrachtung und eher eine Untergrenze. Je näher die Betreuung einer gleichwertigen Aufteilung kommt, desto weniger passt diese Rechenweise, weil zwei Haushalte insgesamt mehr kosten.
Der Familienbonus Plus ist eine reine Steuerentlastung für die zahlungspflichtige Person. Er wird nicht zum Einkommen gezählt, das der Unterhaltsberechnung zugrunde liegt, und wird auch nicht auf den Unterhalt angerechnet. Auf die Höhe des Kindesunterhalts wirkt er sich damit nicht aus.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Krems an der Donau als Rekursgericht, 28.11.2023, 2 R 112/24v-17
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.02.2025
Geschäftszahl
3Ob238/24g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek, den Hofrat Dr. Stefula und die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richter in der Pflegschaftssache des Minderjährigen A*, geboren * 2009, wohnhaft bei der Mutter M*, diese vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte in St. Pölten, wegen Unterhalt, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Mag. *, Rechtsanwalt, *, gegen den Beschluss des Landesgerichts Krems an der Donau als Rekursgericht vom 28. November 2023, GZ 2 R 112/24v-17, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.
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