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Ab wann muss ein Miteigentümer für die Alleinnutzung zahlen?

günstig für Benützer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Erben
Nutzt ein Miteigentümer mehr als seinen Anteil, kann das Gericht dafür ein Entgelt festsetzen. Das wirkt aber erst ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen; für die Zeit davor bekommen Sie im Außerstreitverfahren nichts. Aus diesem Beschluss allein können Sie auch nicht vollstrecken.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 14.08.2018 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Die Festsetzung des Benützungsentgeltes für die von einem Miteigentümer benützten Teile der gemeinsamen Sache ist keine Angelegenheit zur ordentlichen Verwaltung, sondern gehört zur grundsätzlichen Regelung der Benützung der gemeinsamen Sache durch die einzelnen Miteigentümer. Die Festsetzung des Benützungsentgeltes durch den Außerstreitrichter hat mit Wirksamkeit ab Antragstag zu erfolgen. Sie bildet keinen Exekutionstitel.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000133 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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