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Was muss ich schreiben, wenn er die Arbeiten nicht macht?

günstig für Gläubiger betrifft Auftraggeber, Auftragnehmer, Gläubiger, Schuldner, Bauherr
Wollen Sie Arbeiten, zu denen der andere verurteilt wurde, auf seine Kosten selbst durchführen lassen, müssen Sie im Antrag behaupten, dass er sie nicht oder nicht vollständig erledigt hat, und genau angeben, wozu Sie ermächtigt werden sollen. Brauchen Sie dafür einen Sachverständigen, zählen auch dessen Kosten zur notwendigen Rechtsverfolgung. Behauptet der andere, er habe alles erledigt, muss er das mit einer eigenen Klage geltend machen; bei der Bewilligung wird darauf nicht Bedacht genommen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Im Exekutionsantrag nach § 353 EO hat die betreibende Partei zu behaupten, dass der Verpflichtete die ihm laut Exekutionstitel obliegenden Handlungen nicht oder nicht vollständig vorgenommen hat. Sie muss genau anführen, zur Vornahme welcher Handlungen sie an Stelle des Verpflichteten ermächtigt werden soll. Muss sich die betreibende Partei hiezu eines Sachverständigen bedienen, so sind auch dessen Kosten zur Rechtsverfolgung notwendig. Das Bewilligungsgericht hat dann zu prüfen, ob diese Handlungen durch den Exekutionstitel gedeckt sind. Im Exekutionstitel sind vertretbare oder unvertretbare Handlungen zwar möglichst genau zu beschreiben und es ist davon auszugehen, dass die Leistungen den bestehenden Vorschriften und den im betreffenden Geschäftszweig herrschenden Grundsätzen entsprechen, eine Beschreibung aller Einzelheiten ist aber untunlich und kann daher nicht verlangt werden. Falls der Verpflichtete behauptet, die Arbeiten dem Exekutionstitel entsprechend bereits vereinbarungsgemäß durchgeführt zu haben, obliegt es ihm, Einwendungen nach § 35 EO zu erheben. Bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag ist hierauf aber nicht Bedacht zu nehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000808 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 26.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Einwendungen gegen die Exekution

Mit der Klage gegen den betriebenen Anspruch können Sie nur geltend machen, dass dieser nachträglich weggefallen ist. Dass der Titel selbst nicht wirksam zustande gekommen ist, gehört nicht in dieses Verfahren; dafür gibt es eine eigene Klage, die auch noch nach Bewilligung der Exekution möglich ist.

günstig für Schuldner Zug-um-Zug-Leistung und Vollstreckung

Ja. Lautet Ihr Urteil auf eine Leistung Zug um Zug, müssen Sie Ihre eigene Leistung zuerst erbringen. Es genügt nicht, das zu behaupten: Sie müssen es mit einer Urkunde nachweisen, sonst wird die Zwangsvollstreckung nicht bewilligt.

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