Was muss ich schreiben, wenn er die Arbeiten nicht macht?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Rechtsprechung geht insgesamt davon aus, dass an die Bestimmtheit der Beschreibung von Handlungspflichten keine übertriebenen Anforderungen zu stellen sind und eine Beschreibung aller Ausführungsdetails nicht verlangt werden kann (mwN).OGH 5 Ob 207/07p, 06.11.2007
- Hier: Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG.OGH 5 Ob 207/07p, 06.11.2007
- Im Exekutionstitel müssen die vertretbaren Handlungen so genau umschrieben werden, wie dies tunlich ist.OGH 3 Ob 149/02m, 30.08.2002
- Hier: Duldungspflichten.OGH 5 Ob 47/99v, 23.02.1999
- Keineswegs muss dem Exekutionstitel entnommen werden können, auf welche Art ganz exakt die Arbeiten durchzuführen sind.OGH 3 Ob 2286/96i, 18.12.1996
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- Ein Exekutionstitel auf Durchführung von Arbeiten ist grundsätzlich erst dann erfüllt, wenn die Arbeiten ordnungsgemäß verrichtet worden sind.OGH 3 Ob 38/88, 20.04.1988
- Für die ausreichende Bestimmbarkeit sind allenfalls Sachverständige oder Planungsunterlage und dergleichen mehr heranzuziehen.OGH 3 Ob 73/86, 02.07.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000808 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 26.
- OGH 5 Ob 196/25x, 14.04.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 6/22a, 03.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 178/21v, 15.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 17/19z, 26.04.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- EO § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
- EO § 54 · Antrag auf Exekutionsbewilligung
- EO § 74 · Kosten der Exekution
- EO § 353 · Erwirkung vertretbarer Handlungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Mit der Klage gegen den betriebenen Anspruch können Sie nur geltend machen, dass dieser nachträglich weggefallen ist. Dass der Titel selbst nicht wirksam zustande gekommen ist, gehört nicht in dieses Verfahren; dafür gibt es eine eigene Klage, die auch noch nach Bewilligung der Exekution möglich ist.
Ja. Lautet Ihr Urteil auf eine Leistung Zug um Zug, müssen Sie Ihre eigene Leistung zuerst erbringen. Es genügt nicht, das zu behaupten: Sie müssen es mit einer Urkunde nachweisen, sonst wird die Zwangsvollstreckung nicht bewilligt.