Genügt es, in der Klage auf beigelegte Unterlagen zu verweisen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unschlüssigkeit des Klagebegehrens.OGH 7 Ob 56/23w, 28.06.2023
- Hier: Rechtsschutz für Klage gegen Herstellerin und Verkäuferin eines PKW, wobei der Kläger offen ließ, welches Klagebegehren er in welcher Höhe gegen wen zu erheben beabsichtigt.OGH 7 Ob 152/22m, 09.11.2022
- Hier: Rückforderung von Kosten für rechtsanwaltliche Vertretung nach ABHV, EBHV 2000 idF 2009.OGH 7 Ob 31/16h, 27.04.2016
- Ein nicht ausdrücklich erstattetes Vorbringen kann nicht durch den bloßen Hinweis auf eine Beweisaufnahme ersetzt werden, daher auch nicht durch den Verweis auf Parteien-, Zeugen- oder Sachverständigenaussagen.OGH 7 Ob 148/08b, 24.09.2008
- Ein entsprechendes Vorbringen kann nicht durch Hinweis auf angeschlossene Urkunden ersetzt werden.OGH 8 Ob 19/04h, 28.04.2005
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Provisorialverfahren.OGH 1 Ob 138/02d, 25.06.2002
- Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, vorgelegte Urkunden dahin zu überprüfen, ob sich ungenügendes Vorbringen daraus allenfalls vervollständigen ließe und auf diesem Weg die vom Antragsteller unterlassene Substanziierung des Sicherungsanspruchs von Amts wegen zu besorgen, ihn damit gleichsam von seiner Behauptungslast zu entbinden und eine Auswahl aus einem Bündel von Tatsachen zu treffen, die nur der Sicherungswerber selbst vornehmen kann und muss.OGH 1 Ob 138/02d, 25.06.2002
- Für die Schlüssigkeit einer Klage genügt es, wenn das Sachbegehren des Klägers materiellrechtlich aus den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachenbehauptungen abgeleitet werden kann. Bei Unschlüssigkeit ist das Klagebegehren nicht sofort abzuweisen, sondern muss vom Gericht eine Verbesserung angeregt werden (§ 182 ZPO).OGH 4 Ob 274/01z, 29.01.2002
- Substantierungstheorie.OGH 1 Ob 666/90, 06.03.1991
- Hier: Forderungsanmeldung im Konkurs.OGH 5 Ob 302/85, 26.02.1985
- Die bloße Verwendung des Rechtsbegriffes des Eigentums in einer Exszindierungsklage beinhaltet nichts über den Zeitpunkt des Eigentumserwerbes und auch nichts über die ganz konkrete tatsächliche Art des Eigentumserwerbes.OGH 3 Ob 142/83, 25.01.1984
- Es müssen also die Behauptungen aufgestellt werden, die es zulassen dass der vom Kläger begehrte Ausspruch als sich daraus herleitende Rechtsfolge gegebenenfalls auch im Wege eines Versäumungsurteils ergehen kann.OGH 6 Ob 547/81, 21.10.1981
- Zwar liegt ein schlüssiger Widerspruch nach § 37 EO gegen die Pfändung von Fahrnissen wegen Eigentumsrechte eines Dritten an den Fahrnissen nur dann vor, wenn das Eigentum des Klägers - im Zeitpunkt der Pfändung und Prozessführung - unter Angabe des Erwerbstitels und der Erwerbsart behauptet wird. Wenn aber der Kläger - zwar nicht in der Klage, aber in einem Schriftsatz behauptet hat, die von ihm exszindierten Sachen (Einrichtungsgegenstände) "für" seine von ihm bewohnte "gegenständliche" Wohnung "angeschafft" beziehungsweise "gekauft" zu haben, wo sie auch vorgefunden und gepfändet wurden, womit die Mitgewahrsame des Klägers aktenkundig ist, kann dieses Vorbringen wohl nur dahin verstanden werden, dass diese exszindierten Sachen in Ausführung der damit behaupteten Kaufverträge von jeweiligen Verkäufer dem Kläger in seinem Besitz übergeben wurden und sein Eigentum geworden sind.OGH 3 Ob 128/80, 08.07.1981
- Das Rechtsmittelgericht hat bei Abweisung einer Klage mangels Schlüssigkeit nur zu prüfen, ob der Klage die für das gestellte Begehren erforderlichen rechtserzeugenden Tatsachen entnommen werden können.OGH 7 Ob 673/78, 11.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001252 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 45.
- OGH 7 Ob 58/26v, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 171/24a, 16.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 130/24k, 25.09.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 1/24s, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 251/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 155/22b, 09.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 197/17g, 18.01.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 160/16v, 28.02.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 37 · Widerspruch Dritter
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Begehren muss bestimmt sein, aber nicht alle Einzelheiten müssen im Text der Klage selbst stehen. Sie dürfen auch auf Urkunden oder andere Unterlagen verweisen. Voraussetzung ist, dass diese ausdrücklich zum Bestandteil des Begehrens gemacht werden.
Der Grund Ihrer Klage sind die Tatsachen, die Sie vorbringen. Wie diese Tatsachen rechtlich zu beurteilen sind, gehört nicht dazu.