Zum Inhalt springen

Kann ich weiterklagen, wenn meine eingeklagte Forderung gepfändet wird?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger
Ja. Wird die eingeklagte Forderung während des Verfahrens gepfändet und überwiesen, dürfen Sie den Prozess weiterführen. Das Gericht spricht dann aber nicht mehr Zahlung an Sie aus, sondern ordnet an, den Betrag bei Gericht zu hinterlegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Die nach Klagserhebung erfolgte Pfändung und Überweisung der eingeklagten Forderung ändert an der Klagslegitimation nichts und hat nur zur Folge, daß statt auf Zahlung an den Kläger auf gerichtlichen Erlag zu erkennen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003959 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Prozess nach Insolvenz des Beklagten

Wird über das Vermögen des Beklagten ein Insolvenzverfahren eröffnet und meldet der Kläger die eingeklagte Forderung dort nicht an, ist das Verfahren damit nicht erledigt. Der Insolvenzverwalter kann es fortsetzen, um den Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten für den Schuldner durchzusetzen.

günstig für Beklagter Entscheidung über die Gegenforderung

Nein. Über eine im Prozess eingewendete Gegenforderung wird nur entschieden, soweit die eingeklagte Forderung überhaupt zu Recht besteht. Wird die Klage schon aus anderen Gründen abgewiesen, bleibt Ihre Gegenforderung unerledigt.

Verwandte Fragen

Exekution · Klagerecht nach Pfändung der Forderung
Exekution · Pfändung ändert die Forderung nicht
Insolvenz · Prozess nach Feststellung der Forderung
Exekution · Zahlung bei gepfändeter Forderung
Exekution · Art der gepfändeten Forderung bleibt gleich