Kann ich weiterklagen, wenn meine eingeklagte Forderung gepfändet wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Im Umfang des an den Überweisungsgläubiger überwiesenen Teilbetrags kann von Amts wegen statt auf Zahlung an die klagende Partei auf Erlag bei Gericht erkannt werden.OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018
- Denn die Bestimmung des § 234 erster Satz ZPO findet auf jede Art von Einzelrechtsübergang während des Prozesses, also auch auf die exekutive Überweisung von Forderungen nach den §§ 303 ff EO, Anwendung.OGH 2 Ob 509/96, 17.03.1998
- Dies gilt auch im Falle eines Zweitverbotes.OGH 1 Ob 464/58, 17.12.1958
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003959 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 308 · Rechte des Verwalters und des betreibenden Gläubigers
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 234
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird über das Vermögen des Beklagten ein Insolvenzverfahren eröffnet und meldet der Kläger die eingeklagte Forderung dort nicht an, ist das Verfahren damit nicht erledigt. Der Insolvenzverwalter kann es fortsetzen, um den Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten für den Schuldner durchzusetzen.
Nein. Über eine im Prozess eingewendete Gegenforderung wird nur entschieden, soweit die eingeklagte Forderung überhaupt zu Recht besteht. Wird die Klage schon aus anderen Gründen abgewiesen, bleibt Ihre Gegenforderung unerledigt.