Kommt ein Gläubiger an mein Bankschließfach?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 10.05.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 257/16i, 10.05.2017
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 957
- ABGB § 959
- ABGB § 1090
- Exekutionsordnung (EO) § 308 · Rechte des Verwalters und des betreibenden Gläubigers
- EO § 331 · Verwertung
- EO § 333 · Vermietung und Verpachtung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Recht darf nur gepfändet werden, wenn es dem Schuldner zum Zeitpunkt der Pfändung tatsächlich zusteht. Wie weit dieses Recht im Einzelnen reicht, spielt für die Bewilligung dagegen keine Rolle.
Nein. Eine Vereinbarung, wonach der verpfändete Gegenstand bei Zahlungsverzug einfach dem Gläubiger zufällt, ist ungültig. Das Gesetz will verhindern, dass Sie im Vertrauen darauf, ohnehin zahlen zu können, einen meist viel wertvolleren Gegenstand aufgeben. Nach der späteren Rechtsprechung gilt dieses Verbot auch für ähnliche Sicherungsgeschäfte.