Wann geht die Eintragung trotz Vorkaufsrecht ohne Angebot?
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Ständige Rechtsprechung seit 1925, zuletzt bestätigt am 02.04.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1925)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Abgesehen vom Fall der Zustimmung des Vorkaufsberechtigten und dem Fall, dass kein Vorkaufsfall vorliegt.OGH 5 Ob 102/08y, 26.08.2008
- Oder wenn kein Vorkaufsfall vorliegt.OGH 5 Ob 163/02k, 12.09.2002
- Nachweis mit einverleibungsfähiger Urkunde erforderlich, allenfalls muss der Nachweis im Prozessweg geschaffen werden.OGH 5 Ob 2299/96s, 27.05.1997
- Vorkaufsrecht in Ansehung der Mitgliedschaft an einer Agrargemeinschaft zugunsten eines anderen Gemeinschaftsmitgliedes.OGH 5 Ob 14/77, 12.07.1977
- Auch wenn ein Teil eines Grundstückes bei einem Grundstückstausch zum Zwecke der Arrondierung und Verbesserung der Besitzstruktur abgeschrieben und einem Grundstück des Tauschpartners zugeschrieben werden soll.OGH 5 Ob 145/74, 03.07.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 20.
- OGH 5 Ob 211/23z, 02.04.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 158/22d, 05.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 52/21i, 27.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 211/20w, 10.12.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 28/19g, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 53/16d, 25.08.2016, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 51/16k, 25.08.2016, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 7/16i, 20.04.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wurde vereinbart, dass Übergabe und Zahlung Zug um Zug erfolgen, müssen Sie dem Grundbuch schon mit dem Antrag nachweisen, dass Sie den Kaufpreis bezahlt haben. Ohne diesen Nachweis wird Ihr Eigentum nicht eingetragen.
Ja. Wenn der Vertrag Ihr Recht an eine Bedingung knüpft, etwa an die Zahlung des Kaufpreises, muss dem Grundbuchsgericht mit einer Urkunde nachgewiesen werden, dass diese Bedingung eingetreten ist. Eine Quittung über die Zahlung muss dafür beglaubigt sein. Die Vertragsparteien können darauf nicht verzichten.