Bleibt die Eintragung, wenn erst später Sicherheit verlangt wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 14.05.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Austausch eines eichfälligen Stromzählers gegen einen "Smart Meter".OGH 4 Ob 28/25h, 22.05.2025
- Hier: Unberechtigte (Androhung der) Abschaltung des Stroms, weil Kunde den Einbau eines intelligenten Strommessgeräts (Smart Meter) verweigert.OGH 10 Ob 5/25w, 24.04.2025
- Der Fall des § 390 Abs 3 EO liegt nicht vor, wenn die einstweilige Verfügung bereits durch Zustellung der entsprechenden Verbote an den Drittschuldner und an den Gegner vollzogen wurde.OGH 6 Ob 157/00g, 28.06.2000
- Ist der Vollzug der grundbücherlichen Anmerkung der einstweiligen Verfügung nach dem Erlag der Klägerin vom Rekursgericht auferlegten Sicherheitsleistung von 10.000,-- S bereits angeordnet worden, dann muß der Auftrag zur Erhöhung der Kaution befristet und das Fortbestehen der einstweiligen Verfügung von der Einhaltung dieser Frist abhängig gemacht werden.OGH 6 Ob 697/78, 23.08.1978
- Fristsetzung für den Erlag der Sicherheit, widrigenfalls die EV aufgehoben würde.OGH 4 Ob 562/75, 30.07.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005722 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 23.
- OGH 5 Ob 23/25f, 14.05.2025
- OGH 1 Ob 27/25i, 13.05.2025
- OGH 1 Ob 28/25m, 13.05.2025
- OGH 5 Ob 7/25b, 30.04.2025
- OGH 5 Ob 8/25z, 30.04.2025
- OGH 5 Ob 35/25w, 30.04.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 390 · Sicherheitsleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat der Gegner im Rekurs beantragt, den Antrag abzuweisen, darf auch erst das Rekursgericht eine Sicherheitsleistung auferlegen. Ihre eigenen Vermögensverhältnisse spielen dabei keine Rolle, weder für die Frage, ob eine Sicherheit zu leisten ist, noch für deren Höhe.
Auch wenn Sie Ihren Anspruch ausreichend belegt haben, kann das Gericht den Vollzug der Verfügung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Das gilt, wenn wegen der Größe des Eingriffs in die Interessen des Gegners Bedenken bestehen. Die Sicherheit schafft dann den nötigen Ausgleich zwischen beiden Seiten.