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Kann ich eine überholte Besuchsregelung noch bekämpfen?

betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Ist die angefochtene Besuchsregelung überholt, fehlt Ihnen der Anlass für ein Rechtsmittel. Überholt ist sie etwa, wenn sich die Lebensumstände des Kindes geändert haben oder inzwischen eine andere Regelung getroffen wurde. Das Rechtsmittel wird dann zurückgewiesen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Ist die vom Kindesvater bekämpfte Besuchsrechtsregelung einerseits deswegen überholt, weil sie an den Kindergartenbesuch des Kindes anknüpft (wogegen dieses nunmehr bereits - an einem anderen Ort - die Schule besucht), andererseits deswegen, weil in der Zwischenzeit ein anderes provisorisches Besuchsrecht der Mutter zuerkannt wurde, so ist der Revisionsrekurs mangels Beschwer zurückzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006526 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 16.

Im Gesetz

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