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Zählt es, wenn sich nach dem Beschluss etwas geändert hat?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Väter, Mütter, Jugendamt
Ändert sich die Lage nach der Entscheidung des ersten Gerichts, muss auch das Rechtsmittelgericht und selbst der Oberste Gerichtshof das berücksichtigen, wenn es das Wohl des betroffenen Kindes erfordert.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (74 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Sachverhaltsänderungen nach dem erstgerichtlichen Beschluss sind von der Rechtsmittelinstanz (auch vom OGH) zu berücksichtigen, wenn dies das Interesse des pflegebefohlenen Kindes erfordert (vgl 6 Ob 55/61).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 23 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006893 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 74.

Im Gesetz

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