Kann ich als Gläubiger den Nachlass vor dem Erben sichern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (36 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: In Spanien gelegenes Vermögen.OGH 2 Ob 141/19b, 19.09.2019
- Hier aber Kosten des Pflichtteilsprozesses, die keine Kosten der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses iSv § 810 ABGB und damit auch keine nach § 786 Satz 2 ABGB zu berücksichtigende Nachlassschuld sind, die den Pflichtteilsanspruch mindert.OGH 2 Ob 90/15x, 29.02.2016
- Nur dann, wenn dem die Separation anordnenden Beschluss eindeutig zu entnehmen ist, dass die Besorgnis einer Gefährdung des Antragstellers gerade im Hinblick auf ein Verhalten des Erben in Aktiv‑ und Passivprozessen der Verlassenschaft angenommen wurde, erstreckt sich die Vertretungsbefugnis des Kurators auch auf solche Verfahren, sonst ist weiterhin von der Vertretungsbefugnis der Erben auszugehen.OGH 2 Ob 90/15x, 29.02.2016
- Hier: Die Gefahr einer „Vermengung" mit dem Vermögen der Erben besteht nicht, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus Liegenschaften besteht, über die der Erblasser mit Schenkung auf den Todesfall verfügt hat und die inzwischen im verbücherten Eigentum des Beschenkten, der nicht Erbe ist, stehen.OGH 6 Ob 250/05s, 03.11.2005
- Der Zweck der Nachlassabsonderung im Sinn des § 812 ABGB und der Bestellung eines Separationskurators liegt darin, Nachlassgläubiger vor der Gefahr einer Verhinderung der Befriedigung ihrer Forderung durch eine Vermengung der Verlassenschaft mit dem Vermögen des Erben, insbesondere der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Erben zu schützen.OGH 8 Ob 3/02b, 13.06.2002
- ZB auch einer, die Nachlaßmasse schmälernden wirtschaftlichen Gebarung.OGH 6 Ob 717/85, 16.01.1986
- Zu diesen zählen Gläubiger, die Unterhaltsansprüche gegen die Verlassenschaft stellen können.OGH 4 Ob 510/83, 22.02.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013073 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 36.
- OGH 2 Ob 112/24w, 10.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur der Schuldner kann erreichen, dass das Gericht eine Sache in Verwahrung nimmt oder einen Verwahrer bestellt. An diesem Verfahrensschritt sind Sie als Gläubiger nicht beteiligt und haben keine Parteistellung. Ihre Interessen sind in diesem Stadium noch nicht berührt.
Wollen Sie gegen jemanden Exekution führen, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen Sie schon im Exekutionsantrag darlegen, dass es sich um eine bevorrechtete Forderung handelt. Diese Angabe gehört also bereits in den Antrag und nicht erst in ein späteres Vorbringen.