Zum Inhalt springen

Kann eine Behörde eine Eintragung im Grundbuch bekämpfen?

betrifft Grundeigentümer, Landwirte, Gemeinden
Ja, in bestimmten Fällen. Die Agrarbehörde darf gegen einen Grundbuchsbeschluss ein Rechtsmittel erheben, wenn sie damit die Einhaltung der Vorschriften über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke durchsetzen will. Stützt sie sich dabei nur auf öffentliche Interessen, muss sie dieselbe Frist einhalten, die auch den Beteiligten offensteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 23.01.2017 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Der Agrarbehörde kommt auf Grund der ihr nach dem Tir FLG 1978 zustehenden behördlichen Aufgaben die nach den Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen zu beurteilende Befugnis zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen Grundbuchsbeschlüsse dann zu, wenn es auf die Einhaltung des § 38 Abs 6 Tir FLG 1978 abzielt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Rechtsmittel der Agrarbehörde im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Rechtsmittel der Behörde im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Grundbuch nach einer Zusammenlegung
Eigentum und Grundbuch · Rekursrecht der Gemeinde als Baubehörde
Eigentum und Grundbuch · Rechtsmittel der Agrarbehörde im Grundbuch