Kann das Gericht bei neuen Umständen neu entscheiden?
betrifft Eltern, Kinder, Antragsteller, Beteiligte im Außerstreitverfahren
Eine neue Entscheidung ist auch dann zulässig, wenn lediglich neue Umstände bekannt geworden sind. Voraussetzung ist, dass sich daraus eine andere Sachlage ergibt als jene, auf der die frühere Entscheidung beruhte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Eine neue Entscheidung im Sinne des § 142 ABGB wird auch dann als zulässig anzusehen sein, wenn bloß neue Umstände hervorgekommen sind, die eine andere Sachlage ergeben, als jene, die den früheren Entscheidungen zugrunde lagen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Annahme Änderung der Umstände durch nunmehr mögliche Exploration durch Sachverständigen.OGH 8 Ob 38/24g, 26.06.2024
- nova reperta.OGH 2 Ob 90/09p, 18.12.2009
- Hier: Beschluss der 1. Instanz erging auf der Grundlage einseitiger, im Sinne des § 17 AußStrG unwidersprochen gebliebener Behauptungen.OGH 3 Ob 43/07f, 29.03.2007
- Nur die vor der Beschlussfassung erster Instanz liegenden Zeiträume, über die bereits bindend abgesprochen wurde, sind von der materiellen Rechtskraft erfasst.OGH 3 Ob 43/07f, 29.03.2007
- Dies gilt auch für einen Unterhaltsherabsetzungsantrag des Unterhaltsverpflichteten, wenn im Unterhaltsvergleich irrtümlich von falschen Bemessungsvoraussetzungen ausgegangen wurde. Eine Anfechtung des Vergleiches wegen Irrtums im streitigen Verfahren ist in einem solchen Fall nicht erforderlich.OGH 9 Ob 302/97w, 01.10.1997
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- Gilt auch bei Unterhaltsbemessung für die Vergangenheit.OGH 1 Ob 524/90, 04.04.1990
- Ebenso bei getroffener vergleichsweiser Regelung.OGH 6 Ob 580/88, 07.07.1988
- Selbst wenn die Tatsachen schon vor der seinerzeitigen Beschlussfassung vorhanden waren, dem Gericht aber unbekannt blieben.OGH 7 Ob 300/57, 26.06.1957
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007145 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 27.
- OGH 10 Ob 9/24g, 08.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 38/24g, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 142 · Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 18 · Mündliche Verhandlung
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