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Kann das Gericht bei neuen Umständen neu entscheiden?

betrifft Eltern, Kinder, Antragsteller, Beteiligte im Außerstreitverfahren
Eine neue Entscheidung ist auch dann zulässig, wenn lediglich neue Umstände bekannt geworden sind. Voraussetzung ist, dass sich daraus eine andere Sachlage ergibt als jene, auf der die frühere Entscheidung beruhte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Eine neue Entscheidung im Sinne des § 142 ABGB wird auch dann als zulässig anzusehen sein, wenn bloß neue Umstände hervorgekommen sind, die eine andere Sachlage ergeben, als jene, die den früheren Entscheidungen zugrunde lagen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007145 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 27.

Im Gesetz

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