Zählen neue Umstände nach der Aufhebung des Urteils noch?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien im Rechtsmittelverfahren
Der Oberste Gerichtshof ist an seine im Aufhebungsbeschluss geäußerte Rechtsansicht gebunden. Das hindert ihn aber nicht daran, neu hervorgekommene Sachverhalte frei zu prüfen. Gemeint sind Umstände, für die es damals noch keine Anhaltspunkte gab und die deshalb unbehandelt geblieben sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Der OGH ist zwar auch selbst an seine im Aufhebungsbeschluss ausgesprochene Rechtsansicht gebunden; dies hindert aber nicht die freie Prüfung neu hervorgekommener Sachverhalte, die im Aufhebungsbeschluss mangels damaliger Anhaltspunkte unerörtert geblieben sind (Vgl Novak, JBl 1961,486).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur dreijährigen Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB.OGH 6 Ob 118/22d, 22.06.2022
- Wurde daher dem Erstgericht im Hauptverfahren aufgrund einer bestimmten Rechtsansicht des Obersten Gerichtshofs eine Verfahrensergänzung aufgetragen, so ist diese auch im Provisorialverfahren erforderlich, um die Sicherungsfähigkeit des eingeklagten Hauptanspruchs abschließend beurteilen zu können.OGH 4 Ob 230/08i, 15.12.2008
- Diese Bindung des OGH an die den Vorinstanzen im Hauptverfahren überbundene Rechtsansicht erstreckt sich bei unveränderter Sach- und Rechtslage auch auf die (zeitlich nachfolgende) Beurteilung der Sicherungsfähigkeit des Hauptanspruchs im Provisorialverfahren.OGH 4 Ob 230/08i, 15.12.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 19.
- OGH 8 Ob 131/24h, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 7/25w, 25.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 1/24s, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 12/23k, 18.04.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 105/20g, 21.07.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 17/19k, 05.03.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 99/18t, 21.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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