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Was kann ich beim Höchstgericht überhaupt noch beanstanden?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Eltern, Beteiligte
Das Höchstgericht überprüft auch im Außerstreitverfahren nur Rechtsfragen und offenkundige Fehler, die aus dem Akt hervorgehen. Ob die Beweise richtig gewürdigt wurden, können Sie dort nicht mehr aufgreifen. Auch die Frage, ob zusätzlich ein Sachverständiger nötig gewesen wäre, gehört zur Beweiswürdigung und wird nicht überprüft.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (135 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

§ 15 AußStrG idF WGN 1989, welcher vollinhaltlich dem § 503 ZPO entspricht, macht deutlich, dass der Oberste Gerichtshof auch im Außerstreitverfahren nicht Tatsacheninstanz sein soll, sondern nur wegen rechtlicher oder sonst aktenkundiger Fehler angerufen werden darf (991 BlgNr 17. GP, 5).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007236 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 135.

Im Gesetz

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