Wie werden die Regeln eines Vereins ausgelegt?
betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, Arbeitnehmer
Bestimmungen in Vereinsstatuten und Durchführungsbestimmungen, die ein zuständiges Vereinsorgan durch Beschluss geschaffen hat, werden nicht wie ein Vertrag ausgelegt. Für sie gelten jene Regeln, nach denen Gesetze ausgelegt werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Bestimmungen in Vereinsstatuten bzw. Durchführungsbestimmungen, welche von dem nach dem Statuten zuständigen Vereinsorgan nach den für Kollektivwillensbildung geltenden Grundsätzen (beschlussmäßig) geschaffen wurden, sind grundsätzlich nicht nach § 914, sondern nach §§ 6 ff ABGB auszulegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bringungsgenossenschaft.OGH 2 Ob 156/22p, 27.09.2022
- Auslegung einer Schiedsklausel in Stiftungserklärung.OGH 18 OCg 1/21b, 14.04.2021
- Hier: Satzung einer Kammer-Innung.OGH 3 Ob 106/20i, 18.08.2020
- Hier: § 3 Abs 3 der Geschäftsordnung einer Gewerkschaft.OGH 3 Ob 2/14m, 25.06.2014
- Hier: Das in den Statuten vorgesehene „Schiedsgericht“ ist bei Fehlen des Formerfordernisses nach den §§ 577 ff ZPO als Schlichtungseinrichtung im Sinn des § 8 VerG anzusehen, weil andernfalls die Statuten keine Schlichtungseinrichtung vorsähen, was § 3 Abs 2 Z 10 und § 8 VerG widerspräche.OGH 2 Ob 117/13i, 19.09.2013
Alle 19 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Auslegung von § 20 der Bestimmungen für Tischtennis-Wettbewerbe in Österreich des Dachverbandes der Landestischtennisverbände.OGH 7 Ob 274/07f, 23.01.2008
- Der Auslegung von Vereinsstatuten kommt grundsätzlich keine Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu.OGH 1 Ob 137/06p, 12.09.2006
- Statutenbestimmungen über Ausschlussgründe, zumal es sich beim Ausschluss aus einen Verein um die schwerste Vereinsstrafe handelt, sind eng auszulegen.OGH 7 Ob 42/06m, 10.05.2006
- Vereinssatzungen sind wie generelle Rechtsnormen gemäß § 6 und § 7 ABGB auszulegen.OGH 7 Ob 269/03i, 14.01.2004
- Unklare Bestimmungen sind in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen, dass deren Anwendung im Einzelfall brauchbare Ergebnisse zeitigt.OGH 1 Ob 273/00d, 27.02.2001
- Die Auslegung der Satzung ist nach den Grundsätzen der §§ 6 f ABGB so vorzunehmen, dass ein billiges und vernünftiges Ergebnis erzielt wird.OGH 6 Ob 178/99s, 21.10.1999
- Maßgebend ist der objektive Sinngehalt der Bestimmungen (hier: Sonderrecht für den fußballerischen Bereich).OGH 8 Ob 559/89, 31.05.1989
- Die Auslegung hat sich an der Gesetzestreue, dem Vereinszweck und den berechtigten Interessen der Mitglieder zu orientieren.OGH 6 Ob 647/85, 14.11.1985
- Der bisherigen Übung (Observanz) kann Bedeutung zukommen.OGH 1 Ob 712/84, 29.01.1985
- Vereinsstatuten sind im Zweifel gesetzeskonform und im Sinne der Vereinsfreiheit auszulegen. Die Auslegung der Satzung des Vereins hat wie die einer generellen Norm zu erfolgen; es kommt auf den objektiven Sinn und nicht bloß auf die subjektive Interpretation der Proponeten an.OGH 3 Ob 534/80, 30.04.1980
- Eine am Zweck des Genossenschaftsvertrages ausgerichtete Auslegung mehrdeutiger, lückenhafter, einander scheinbar widersprechender oder sich wechselseitig einschränkender Regelungen hat davon auszugehen, dass das Statut im Rahmen des Gesetzes nach den allgemeinen und besonderen Bedürfnissen der Genossenschaft deren Funktionieren sichern und befördern soll.OGH 6 Ob 20/79, 02.04.1980
- "Nationales Sportgesetz der obersten Nationalen Sportkommission" des ÖAMTC.OGH 7 Ob 644/76, 26.08.1976
- Satzungen einer Genossenschaft.OGH 7 Ob 109/74, 20.06.1974
- Soferne es sich nicht bloß um die Rechte der Gründer untereinander handelt.OGH 7 Ob 30/65, 25.02.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 45.
- OGH 1 Ob 70/26i, 24.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 39/26z, 27.05.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 6/25b, 25.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 156/22p, 27.09.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 94/18m, 18.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 213/17t, 17.01.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 28/17d, 20.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Auslegung von Satzungen
Gesellschaftsrecht · Aufgaben der Mitgliederversammlung im Verein
Arbeitsrecht · Auslegung von Betriebsvereinbarungen
Vertragsrecht · Vereinssatzung und Verbraucherschutz
Arbeitsrecht · Auslegung des normativen Kollektivvertragsteils