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Kann jemand vor Gericht bezeugen, was der Gesetzgeber meinte?

betrifft Kläger, Beklagte, Zeugen, Verfahrensbeteiligte
Nein. Die Verfasser eines Gesetzesentwurfs dürfen nicht als Zeugen darüber vernommen werden, was der Gesetzgeber gewollt hat. Ob eine Vorschrift besteht und wie sie zu verstehen ist, ist kein Thema, über das Beweis aufgenommen wird. Dasselbe gilt etwa für einen Kollektivvertrag.

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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Es ist unzulässig, die Verfasser eines Gesetzentwurfes als Zeugen "über die Absicht des Gesetzgebers" zu vernehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008879 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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