Zählt bei einem Gesetz, was sich der Gesetzgeber gedacht hat?
betrifft Parteien eines Verfahrens, Konsumenten, Unternehmer
Die Erläuterungen zu einem Gesetz sind mit Vorsicht zu verwenden, weil sie selbst nicht Gesetz geworden sind und mit dem wirklichen Willen des Gesetzgebers nicht übereinstimmen müssen. Eine gewisse Vermutung der Richtigkeit haben sie aber für sich. Der Wortlaut des Gesetzes und sein Zusammenhang mit anderen Gesetzen gehen den Erläuterungen vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die historische Auslegung, die Feststellung des Willens des geschichtlichen Gesetzgebers an Hand des Gesetzesmaterialien, bedarf besonderer Vorsicht, weil diese nicht Gesetz geworden sind und mit dem wahren Willen des Gesetzgebers nicht übereinstimmen müssen. Sie hat aber eine gewisse Vermutung der Richtigkeit für sich. Das Gesetz steht mit seinem Wortlaut, mit seiner Systematik und in seinem Zusammenhang mit anderen Gesetzen über der Meinung der Redaktoren (Arb 6622; ZBl 1934/110; ZBl 1923/257; JBl 1961,243 ua).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 879a ABGB.OGH 9 Ob 123/25s, 23.04.2026
- Hier: Gesetzesmaterialien zu § 879a Satz 1 ABGB.OGH 10 Ob 17/26m, 21.04.2026
- Hier: Zu den Materialien des ZIAG (BGBl. I Nr. 110/2025) im Zusammenhang mit § 879a ABGB.OGH 10 Ob 14/26w, 24.03.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008776 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 28.
- OGH 9 Ob 123/25s, 23.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 17/26m, 21.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 37/26m, 08.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 20/26a, 25.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 14/26w, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 107/24z, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 115/24f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 193/23k, 20.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 26/23y, 31.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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