Ist die Kündigung ungültig, wenn die Wohnung falsch bezeichnet ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Bestandgegenstand ist in der gerichtlichen Aufkündigung grundsätzlich dann ausreichend bezeichnet, wenn der Kündigungsgegner - als redlicher Erklärungsempfänger - keine Zweifel daran haben kann, welcher Bestandgegenstand aufgekündigt wird. Ist die Bezeichnung ungenügend oder unrichtig, so kann unter dieser Voraussetzung eine Präzisierung oder Korrektur erfolgen, die auch durch das Gericht vorgenommen werden kann.OGH 8 Ob 67/14g, 25.08.2014
- Der Bestandgegenstand ist dann ausreichend bezeichnet, wenn der Kündigungsgegner keine Zweifel daran haben kann, welcher Bestandgegenstand aufgekündigt wird.OGH 8 Ob 11/10s, 04.11.2010
- Die Zulassung der Berichtigung einer unrichtigen Bezeichnung des Bestandobjektes hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und stellt in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 10 Ob 87/01v, 24.04.2001
- Hier: Räumungsklage.OGH 10 Ob 87/01v, 24.04.2001
- Hier: Rechtskräftige Berichtigung der Parteienbezeichnung der Beklagten.OGH 2 Ob 315/99h, 23.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111666 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 8 Ob 28/18b, 29.05.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 1 · Exekutionstitel
- EO § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- EO § 226 · Einverleibte Ausgedinge
- EO § 270 · Öffentliche Versteigerung
- EO § 349
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 235
- ZPO § 562
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer eine gerichtliche Aufkündigung einbringt, muss schon in diesem Zeitpunkt dazu berechtigt sein. Fehlt diese Berechtigung, kann der Mangel nachträglich nicht mehr behoben werden.
Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung oder des Geschäftslokals droht, steht der Weg zum Höchstgericht unabhängig vom Wert offen. Das gilt auch für Entscheidungen, die mit der Auflösung des Mietverhältnisses so eng zusammenhängen, dass sie nicht getrennt behandelt werden sollen, etwa die Berichtigung von Fehlern im Räumungsurteil.