Zum Inhalt springen

Bekomme ich Besuchskosten meiner Angehörigen im Spital ersetzt?

günstig für Verletzter betrifft Verletzte, Angehörige, Eltern, Geschädigte
Grundsätzlich können Sie Fahrtkosten Ihrer Verwandten nicht als eigene Krankheitskosten fordern; diese können sie selbst geltend machen. Anders ist es bei nahen Angehörigen, die Ihnen gegenüber sorge- und beistandspflichtig sind: Deren Besuchskosten zählen zu den Heilungskosten, gleichgültig, in wessen Vermögen sie entstanden sind, und Sie dürfen sie im eigenen Namen fordern. Ersetzt werden aber nur tatsächliche Vermögenseinbußen, nicht bloß aufgewendete Zeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 17.09.2020 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Fahrtauslagen der Verwandten eines Verletzten können nicht als Krankenkosten vom Verletzten selbst geltend gemacht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009665 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 30.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Besuchskosten als Heilungskosten
Schadenersatz · Klagerecht des verletzten Kindes
Schadenersatz · Besuchszeit als Pflegekosten
Schadenersatz · Heilungskosten bei Sozialversicherten
Schadenersatz · Transportkosten als Heilungskosten