Werden die Besuchskosten meiner Angehörigen im Spital ersetzt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kosten von Krankenhausbesuchen der Eltern der minderjährigen Klägerin.OGH 1 Ob 97/16w, 24.05.2016
- Der Verletzte ist zur Geltendmachung dieses Anspruchs im eigenen Namen berechtigt.OGH 1 Ob 97/16w, 24.05.2016
- Üblicherweise erwartet der Verletzte gerade von diesen Personen Beistand und wird bei fehlendem Beistand solcher Personen oft psychisch belastet.OGH 7 Ob 281/02b, 26.02.2003
- Derartige Kosten sind den Heilungskosten zuzuzählen, weil der psychische Beistand die Genesung fördert und zumindest zu der Linderung beiträgt.OGH 2 Ob 103/01p, 20.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022710 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 97/16w, 24.05.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für den bloßen Zeitaufwand nicht. Besuche im Krankenhaus mit Anwesenheit, Zuspruch, Berührung und kleinen Hilfen gehören zum familiären Band und werden nicht wie Pflegeleistungen abgegolten. Ersetzt werden nur tatsächliche Auslagen, etwa Fahrtkosten, oder echte Vermögenseinbußen.
Nein. Ersetzt wird nur, was tatsächlich aufgewendet wurde. Sind Sie sozialversichert, sind die Behandlungskosten mit jenem Betrag anzusetzen, den der Versicherungsträger geleistet hat. Ein Mitverschulden wirkt sich dann in voller Höhe auch gegen den Versicherungsträger aus.