Zum Inhalt springen

Kann mein verletztes Kind die Fahrtkosten der Eltern einklagen?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Geschwister, Geschädigte
Ja. Das verletzte Kind selbst darf die Besuchskosten seiner Eltern einfordern, soweit diese im Rahmen ihrer gesetzlichen Sorge- und Beistandspflicht angefallen sind. Dazu zählen auch Kosten für Besuche von Geschwistern, die im Familienverband leben, und Aufwendungen wie die Anpassung der Wohnung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Das verletzte Kind ist zur Geltendmachung der Besuchskosten der Eltern im Rahmen der gesetzlichen Sorgepflicht und Beistandspflicht nach § 139 ABGB aktiv legitimiert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009696 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Besuchskosten als Heilungskosten
Schadenersatz · Besuchskosten als Heilungskosten
Schadenersatz · Heilungskosten des Kindes einklagen
Schadenersatz · Heilungskosten des Kindes einklagen
Familienrecht · Schadenersatz bei Beeinflussung des Kindes