Kann ich als Vater die Heilungskosten meines Kindes einklagen?
günstig für Eltern betrifft Eltern, Kinder, Geschädigte, Schädiger
Wurde Ihr minderjähriges Kind verletzt und tragen Sie als Unterhaltspflichtiger die Heilungskosten, können Sie diesen Schaden im eigenen Namen gegen den Schädiger einklagen. Sie können auch feststellen lassen, dass der Schädiger für solche künftigen Kosten haftet. Das gilt selbst dann, wenn die Haftung gegenüber dem verletzten Kind bereits rechtskräftig feststeht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Der Vater ist berechtigt, jenen Schaden im eigenen Namen gegen den Schädiger einzuklagen, der ihm aufgrund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht durch die Heilungskosten seines minderjährigen Kindes entstanden ist (gleich zu Rechtssatz Nr 22850). § 1358 ABGB ist analog anzuwenden. Sein rechtliches Interesse an der Feststellung der Haftung des Schädigers für derartige Ansprüche besteht auch, wenn die Haftung des Schädigers gegenüber dem Verletzten rechtskräftig festgestellt ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 6.
- OGH 2 Ob 20/24s, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 70/20p, 17.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 203/18m, 23.01.2019, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 41/17s, 04.05.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1358
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
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