Bekomme ich Zinsen, wenn ich Geld ohne Grund bezahlt habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vergütungszinsen aus unwirksamen GlücksspielvertragOGH 4 Ob 210/23w, 21.11.2023
- Ohne Kreditvertrag darf weder der Kreditgeber einen Zinsertrag behalten, der die gesetzlichen Zinsen übersteigt, noch kann der Kreditnehmer sich auf die nicht (mehr) wirksame Vereinbarung eines günstigeren Vertragszinssatzes berufen.OGH 6 Ob 51/21z, 02.02.2022
- Hier: Vergütungszinsen bei bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung nach einem Spätrücktritt von einem Lebensversicherungsvertrag.OGH 7 Ob 10/20a, 24.04.2020
- Bei Geld ist die Nutzung (zumindest) mit den gesetzlichen Zinsen abzugelten.OGH 4 Ob 149/06z, 21.11.2006
- Die Bestimmung des § 1333 ABGB ist sowohl für Verzugs- als auch für Vergütungszinsen - für letztere selbst für den Zeitraum vor Verzugseintritt - maßgeblich.OGH 1 Ob 315/97y, 24.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032078 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 18.
- OGH 9 ObA 39/25p, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 25/25d, 25.06.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 15/25a, 23.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 113/24m, 24.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 96/24i, 30.08.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 115/23g, 30.01.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 210/23w, 21.11.2023, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1333 · Gesetzliche Zinsen und weitere Schäden
- ABGB § 1431
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Alle Arten von Zinsen aus einer fälligen Geldsumme, die zurückzuzahlen ist, gelten als Verzögerungszinsen, unabhängig vom Grund der Zahlungspflicht. Das gilt auch für Zinsen aus Geld, das ohne Rechtsgrund geleistet wurde. Solche Zinsen verjähren in drei Jahren.
Nicht ganz. Auch Zinseszinsen setzen einen Verzug voraus. Im üblichen Sprachgebrauch sind mit Verzugszinsen aber nur die Zinsen vom fälligen Kapital gemeint, während die Zinsen für die Säumnis bei der Zinsenzahlung Zinseszinsen heißen. Darauf kommt es bei der Anmeldung im Verteilungsverfahren an.