Darf im Urteil gegen Lärm eine Dezibelgrenze stehen?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Anrainer, Betriebe, Kläger
Ja. Ein Urteil, das Lärm untersagt, darf einen bestimmten Dezibelwert festlegen. Zwingend ist das aber nicht; es genügt auch, die Lärmquelle deutlich zu bezeichnen. Ähnliches gilt für Licht und andere Einwirkungen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (14 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1977)
Aufnahme des zulässigen Geräuschpegels in dB(A) in Urteilsspruch eines Unterlassungstitels nach § 364 ABGB.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Lärmemission durch Straßenbahnanlage.OGH 1 Ob 47/15s, 28.01.2016
- Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, von Amts wegen den Umfang eines allfälligen Unterlassungsanspruchs des Klägers festzustellen.OGH 1 Ob 47/15s, 28.01.2016
- Wenn auch bei Geräuschimmissionen die Angabe einer exakten Messeinheit nicht stets als erforderlich erachtet wurde, so ist eine die Konkretisierung der das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Lärmimmissionen durch ein Verbot, einen bestimmten Pegel, gemessen nach dB, zu überschreiten, grundsätzlich nicht zu beanstanden.OGH 2 Ob 194/08f, 22.01.2009
- Was für die Unterlassung nicht ortsüblicher Lichtimmissionen gilt, muss im Kern für den umgekehrten Fall eines nicht ortsüblichen Entzugs von Licht im Sinn des § 364 Abs 3 ABGB gleichfalls gelten. Auch ein solches Unterlassungsbegehren muss nicht stets durch die Angabe einer exakten Messgröße präzisiert werden.OGH 1 Ob 130/06h, 11.07.2006
- Es ist nicht stets erforderlich, einen bestimmten Wert in einer physikalischen Messeinheit anzugeben, den die Immissionen nicht übersteigen dürfen; Hier: Lichtimmissionen (in Lux).OGH 1 Ob 96/03d, 27.05.2003
- Bei einem jedenfalls vorhandenen Grundgeräuschpegel von 45 dB(A) ist eine Erhöhung des Geräuschpegels auf über 50 dB(A) als die ortliche Benützung wesentlich beeinträchtigend anzusehen.OGH 8 Ob 635/92, 29.10.1992
- Es genügt, dass die Lärmerzeugungsquelle deutlich bezeichnet ist (hier: Betrieb einer im Freien aufgestellten Kreissäge und das Glattschleifen von Metallstücken im Freien mittels einer Schleifmaschine).OGH 8 Ob 651/87, 11.02.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010509 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 5 Ob 51/23w, 11.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 95/20m, 22.10.2020, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 47/15s, 28.01.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
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