Gilt das Nachbarrecht auch gegenüber der Gemeinde und Behörden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Haftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus einem Bauherrenrisiko.OGH 7 Ob 174/18s, 27.02.2019
- Maßgeblich ist, ob der geltend gemachte Nachteil bei Vertragserfüllung zugefügt wurde. Hier: Vertragliche Beziehung betreffend die Lieferung von Fernwärme.OGH 1 Ob 614/94, 23.11.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010642 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 5 Ob 21/19b, 13.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 174/18s, 27.02.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Vereinbarung darüber, wer welchen Teil benützt, bedeutet nicht, dass Sie sich stillschweigend zur Fortsetzung der Gemeinschaft verpflichtet haben. Das gilt auch für eine vor Gericht geschlossene Regelung.
Für eine Unterlassungsklage kommt es nicht darauf an, ob sich der Gegner am Ende der Verhandlung noch rechtswidrig verhält, sondern ob künftige Rechtsverletzungen drohen. Holt er während des Verfahrens die Baubewilligung nach, kann Ihrer Klage trotzdem stattgegeben werden. Er müsste beweisen, dass eine neuerliche Verletzung bei Aufhebung der noch anfechtbaren Bewilligung nicht äußerst unwahrscheinlich ist.