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Gilt das Nachbarrecht auch gegenüber der Gemeinde und Behörden?

günstig für Beklagter betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Gemeinden, Vertragspartner
Das Nachbarrecht greift nur, wenn es keine andere rechtliche Grundlage gibt. Besteht zwischen Ihnen und dem Nachbarn eine vertragliche Regelung, ist allein diese für die gegenseitigen Rechte und Pflichten maßgebend. Wurde die Beziehung über das öffentliche Recht hergestellt, gilt in deren Rahmen nur dieses.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Eine nachbarrechtliche Haftung kommt nur dort in Betracht, wo mangels anderen Rechtstitels der Nachbar in die Schranken, die die §§ 364 ff ABGB der Ausübung seines Eigentums setzen, gewiesen werden soll. Besteht hingegen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten unter Nachbarn eine vertragliche Regelung, ist nur diese für die Ausübung und die Grenze der beiderseitigen Rechte und Verbindlichkeiten maßgebend; wurde eine Rechtsbeziehung über das öffentliche Recht hergestellt, gilt in deren Rahmen nur dieses (hier: Unterlassung des Wiederanschlusses seines Hauskanals an den Straßenkanal nach dessen Verletzung durch die Gemeinde Wien)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010642 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Benützungsregelung und Fortsetzungspflicht

Nein. Eine Vereinbarung darüber, wer welchen Teil benützt, bedeutet nicht, dass Sie sich stillschweigend zur Fortsetzung der Gemeinschaft verpflichtet haben. Das gilt auch für eine vor Gericht geschlossene Regelung.

günstig für Kläger Unterlassung trotz nachträglicher Baubewilligung

Für eine Unterlassungsklage kommt es nicht darauf an, ob sich der Gegner am Ende der Verhandlung noch rechtswidrig verhält, sondern ob künftige Rechtsverletzungen drohen. Holt er während des Verfahrens die Baubewilligung nach, kann Ihrer Klage trotzdem stattgegeben werden. Er müsste beweisen, dass eine neuerliche Verletzung bei Aufhebung der noch anfechtbaren Bewilligung nicht äußerst unwahrscheinlich ist.

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