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Gilt das Nachbarrecht auch, wenn wir einen Vertrag haben?

günstig für Beklagter betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Vertragspartner
Nein. Bestehen zwischen Ihnen und dem Nachbarn vertragliche oder öffentlich-rechtliche Beziehungen, richten sich Ersatzansprüche allein danach. Die Ausgleichsansprüche des Nachbarrechts, die ohne Verschulden zustehen, kommen dann nicht zum Zug, weil Sie die Einwirkung nicht unfreiwillig dulden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Bestehen zwischen Nachbarn vertragliche oder öffentlich-rechtliche Beziehungen, sind nur diese für daraus entstehende Ersatzansprüche für Schäden maßgebend; zur Anwendung des Nachbarrechtes und damit zur Gewährung von verschuldensunabhängigen Ausgleichsansprüchen besteht kein Anlass.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010569 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Teilung trotz Benützungsregelung

Nein. Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft besteht unabhängig davon, ob es eine Regelung über die Benützung gibt oder nicht.

günstig für Kläger Vergleich ohne nachgewiesenes Grundgeschäft

Nein. Ein Vergleich gilt auch dann, wenn nicht nachgewiesen ist, dass ihm ein Grundgeschäft zugrunde liegt. Wer behauptet, es fehle ein gültiges Rechtsgeschäft, muss das selbst beweisen.

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