Kann ich die Gemeinschaft am Haus auf fremdem Grund auflösen?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Grundstückseigentümer, Bauwerkseigentümer
Ja. Steht Ihnen als Miteigentümer kein Recht zur Mitbenützung des Grundes zu, brauchen Sie für Ihre Teilungsklage keine Zustimmung des Grundeigentümers. Es muss Ihnen jedenfalls die Möglichkeit bleiben, das Bauwerk auf Abbruch verkaufen zu lassen. Dieses Verlangen müssen Sie nicht schon im Teilungsverfahren stellen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 23.06.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Liegt dem Miteigentumsanteil an einem Superädifikat kein obligatorisches Recht dieses Miteigentümers zur Mitbenützung des Grunde, auf dem das Bauwerk errichtet ist, zugrunde, so kann die Geltendmachung des Teilungsanspruches eines solchen Miteigentümers an dem Superädifikat das Vorliegen der Zustimmung des Grundeigentümers zur Benützung des Grundes durch den Ersteher des Superädifikates nicht verlangt werden. Es muß ihm jedenfalls der Anspruch verbleiben, die Teilung durch Verkauf des Superädifikates auf Abbruch zu begehren. Er muß jedoch nicht schon im Teilungsverfahren das Verlangen nach Verkauf auf Abbruch stellen. Es darf ihm nicht die Möglichkeit genommen werden, sich nach rk Bewilligung der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Zivilteilung schlechthin um die Zustimmung des Grundeingentümers zur Benützung seines Grundes durch den Ersteher des Superädifikates bemühen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011247 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 8/20t, 23.06.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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