Zum Inhalt springen

Gibt es nur die im Gesetz aufgezählten Nutzungsrechte?

betrifft Grundeigentümer, Nachbarn
Nein. Die Nutzungsrechte, die das Gesetz aufzählt, sind nur Beispiele; auch andere Inhalte sind möglich. In jedem Fall muss das Recht aber das belastete Grundstück beschränken und die Nutzung des begünstigten Grundstücks erweitern oder fördern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Aufzählung der §§ 475 bis 477 ABGB ist keine erschöpfende.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011558 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Örtlich beschränkte Dienstbarkeit im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Voraussetzungen einer Grunddienstbarkeit
Eigentum und Grundbuch · Rechtsgrund für Wohnrecht im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Nicht eingetragenes Nutzungsrecht gegen den Käufer
Eigentum und Grundbuch · Persönliches Recht am Grundstück