Lebt ein altes Recht wieder auf, wenn Grundstücke getrennt werden?
günstig für Berechtigter betrifft Käufer, Verkäufer, Nachbarn, Erben
Ja. Solange beide Grundstücke demselben Eigentümer gehören, ruht ein nicht eingetragenes offenkundiges Recht. Sobald das Eigentum an den beiden Grundstücken auseinanderfällt, wird es sofort wirksam. Das gilt besonders dann, wenn der frühere Eigentümer auf dem einen Grundstück Anlagen für das andere errichtet hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Auch die nicht verbücherte offenkundige Servitut ruht während der Eigentümeridentität, wird aber bei Auseinanderfallen des Eigentums an den beiden Grundstücken sofort wirksam. Das muss insbesondere gelten, wenn der Eigentümer zweier Grundstücke auf einem Grundstück Anlagen zum Zwecke des anderen geschaffen hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dienstbarkeit der Abwasserzuleitung.OGH 4 Ob 192/13h, 17.12.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011628 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 10 Ob 2/26f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 119/19i, 27.11.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 246/15k, 25.08.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 218/15p, 24.05.2016, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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